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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,5,2

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Papst Viktor (II.) weiht auf Bitte König Heinrichs (I.) von Frankreich eine St. Martinskirche.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Jean des Preis (dit Outremeuse), Myreur II (Borgnet IV 254). Reg.: – . Lit.: – .

Kommentar

Jean des Preis schreibt die Weihe von St-Martin Stephan IX. (vgl. n. †1324) zu, nimmt dabei aber auf Gislebert Bezug, unterstellt diesem aber einen Fehler: et Gilbert dist en son croniques que li pape Victoir, le predecesseur Estevene, le dedicasat. Allerdings ist für Viktor II. ein Aufenthalt in Frankreich so wenig verbürgt wie für Stephan IX. Auch die Quelle, auf die Jean des Preis sich angeblich bezieht (Gilbert ... en son croniques), ließ sich nicht identifizieren. Viktor II. besuchte während seines Pontifikats zwar Deutschland (vgl. nn. 1251-1280) und kam im Verlauf seiner Reise auch in die westlichen Reichsgebiete (vgl. nn. 1251, 1270), doch dabei traf er sich nicht mit Heinrich I. von Frankreich und noch weniger ist ein Abstecher nach Tours bezeugt oder chronologisch möglich – dessen Kirche möglicherweise gemeint sein soll. Eine Weihe der tatsächlich um 1050 erneuerten Kirche (vgl. Hans Sedlmayer, Saint-Martin de Tours im elften Jahrhundert [München 1970] passim; Lucien-Jean Bord, Histoire de l'abbaye Saint-Martin de Ligugé 361-2001 [Paris 2005] 100ff.) durch Viktor II. vor seiner Papstwahl – als Bischof von Eichstätt – jedoch ist von den politischen Gegebenheiten her eher auzuschließen und aufgrund der späten Überlieferung der Nachricht zu verwerfen. Eingeordnet wird die Erzählung im einzig annähernd plausiblen zeitlichen Rahmen, dem der Papstreise nach Deutschland. – Einen Hinweis auf die gemeinte Kirche könnte evtl. eine Urkunde Alexanders IV. (1255 Mai 31) (Charles B. LaRoncière, Les Registres d'Alexandre IV I [Paris 1902] 458 n. 1464) bieten, der das Privileg für Kloster Marmoutierles-Tours u. a. ad instar felicis recordationis Victoris pape predecessoris nostri austellt. Falls hier Viktor II. gemeint sein sollte, existierte möglicherweise eine Urkunde diese Papstes, in der auch von der Weihe die Rede war.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,5,2 n. †1252, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1056-09-00_1_0_3_5_2_924_1252
(Abgerufen am 29.03.2024).