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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,5,2

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Papst Viktor (II.) verleiht Erzbischof Stigand von Canterbury das Pallium.

Überlieferung/Literatur

Erw.: B-Version der Anglo Saxon Chr. (Taylor 58). Reg.: – . Lit.: vgl. Brooks, Canterbury 307.

Kommentar

Nur die genannte Quelle behauptet Victor papa misit pallium per Godricum decanum Stigando. Alle anderen berichten, erst und allein der schismatische Benedikt X. habe dem Intrusus Stigand von Canterbury das Pallium verliehen, während sämtliche Reformpäpste ihn exkommuniziert hätten (vgl. nn. 989, 990, 1197). Allerdings lässt Brooks einen leichten Zweifel an der Aussagekraft dieser Quellen aufkommen mit dem Hinweis auf deren Entstehung nach Stigands Absetzung im Jahre 1070 und wegen der Tatsache, dass noch 1062 ein Legat Nikolaus' II. zusammen mit dem angeblich exkommunizierten Stigand in Worcester eine Synode gehalten hat. Die Vermutung, in der Quelle habe sich eine korrekte vornormannische Tradition erhalten, wird jedoch auch dadurch entkräftet, dass deren chronologische Ordnung nicht stimmt; so wird vor der zitierten Aussage behauptet, Alexander II. habe den Erzbischöfen Eadsige und Robert das Pallium verliehen, die im Pontifikat Benedikts IX. (1038, vgl. n. 225) bzw. Leos IX. (1051, vgl. n. 510) zu ihrer Würde gelangt waren. Über Eadsige von Canterbury berichten das Chronicon Anglo-Saxonicum 1040 (Thorpe II 132) und das Chronicon Anglo-Saxonicum III Ms. A 1040 (Batley 82), der Erzbischof sei 1040 nach Rom gereist. In der Literatur (Hook, Lives of the Archbishops of Canterbury I 490; Brooks, Canterbury 299) wird dies vermutlich zurecht als Reise zur Erlangung des Palliums interpretiert, doch vermelden die Quellen darüber nichts. Darüber hinaus wird in der oben genannten Quelle Viktor II. nach Alexander II. angeführt, demnach als dessen Nachfolger verstanden. Vermutlich liegt eine Verwechslung Benedikts X. mit Viktor II. vor.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,5,2 n. †1198, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1055-00-00_30_0_3_5_2_870_1198
(Abgerufen am 19.04.2024).