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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,5,2

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Papst Viktor (II.) berichtet Bischof G(ilbert) von Barcelona (G. Barchinonensi episcopo), er schicke den Überbringer des Briefes, einen Gläubigen der Diözese Barcelona, nach einjährigem Exil in seine Heimat zurück, damit der Bischof selbst die restliche Ableistung seiner im folgenden näher ausgeführten Pönitenz beaufsichtige (tue ovem post annale exilium ... remittimus quatinus in patria degens penitentiam ... peragat); sie soll aus zwei vierzigtägigen Fastenzeiten jährlich – neben der Hauptfastenzeit – nämlich einer vor St. Johannes und einer vor Weihnachten bestehen, in deren Verlauf der Pönitent wöchentlich drei Tage nur Wasser und Brot konsumieren dürfe, an den anderen Tagen jeweils einmal eine Fastenspeise (II quadragesimas excepta maiori singulis annis faciat ... tribus diebus in septimana pane et aqua tantum. Ceteris diebus ... semel ... quadragesimalis cibis utatur); in den nicht in die Fastenzeiten fallenden Wochen soll er zwei Tage bei Wasser und Brot verbringen, sich an den übrigen ohne den Genuss von Fett und Fleisch ernähren, der ihm nur am Sonntag und am Donnerstag sowie im Krankheitsfall gestattet ist (refitiat sine sagina et carne, que ... sibi concessimus die dominica et v. feria et diebus ... sue egrotationis); nach Ablauf seiner siebenjährigen Bußzeit soll er lebenslang am Freitag bei Wasser und Brot fasten und am Mittwoch und Samstag auf Fleischgenuss verzichten; das Betreten von Kirchen der Diözese Barcelona wird ihm für drei Jahre nur in der Osterzeit erlaubt, die Kommunion vor Ablauf seiner Strafe nur bei Todesgefahr (eccl. tue dioceseos excepto pascali tempore non intret triennio, communione[m] peracta penitentia percipiat nisi forte periculum mortis), alles weitere wird in das Belieben des Bischofs gestellt.

Incipit:
Hanc tue ovem post annale ...

Überlieferung/Literatur

Orig.: . Kop.: 1) 11. Jh., New York, Library of the Hispanic Society, Ms. HC: 380/819 fol. 109v (fragm.). Drucke: Hubert Mordek, Analecta canonistica I (BMCL 16/1986, 1-16) 16; Roger E. Reynolds, South Italian liturgica and canonistica in Catalonia (New York, Hispanic Society of America Ms. HC 380/819) (MSt 49/1987, 480-495) 494. Reg.: Charles Faulhaber, Medieval Manuscripts in the Library of the Hispanic Society of America I (New York 1983) n. 137, 14; JL – . Lit.: Kehr, Papsttum und katalanischer Prinzipat 76 (ND Ders., Ausgewählte Schriften 927); Mordek, Analecta canonistica 11ff.; Roger E. Reynolds, An early rule for canons regular from Santa Maria de L'Estany (New York, Hispanic Society of America, MS HC 380/819) (Miscel.lània litúrgica catalana 10/2001, 165-191; ND Roger E. Reynolds, Studies on medieval liturgical and legal manuscripts from Spain and Southern Italy (Farnham – Burlington 2009, n. VII) 170.

Kommentar

Zur Überlieferung vgl. Mordek, Analecta canonistica 16; Mordek identifiziert Viktor II. als den Aussteller und Bischof Gilbert von Barcelona als Empfänger des nur fragmentarisch überlieferten Briefes. Über den Überbringer des Schreibens, der zugleich der betroffene Pönitent ist, lassen sich keine näheren Angaben machen, nicht einmal das von diesem verübte Verbrechen wird angeführt, doch dürfte es sich um Totschlag gehandelt haben, wie aufgrund der Strafbemessung anzunehmen ist (vgl. nn. 493, 510, 566). Offensichtlich war der Büßer vom Bischof nach Rom geschickt worden und hatte dort seinen Fall dem Papst vorgetragen, der ihn nun nach einem Jahr Pilgerreise wieder nach Hause schickt. Reynolds nimmt dagegen an, es handle sich um eine in die vom Papst gegen Raimund Berengar, Almodis und Erzbischof Wifred von Narbonne verhängte Exkommunikation verwickelte Person (nn. 1217, 1260, 1261). Der Papst war bei der Behandlung der Angelegenheit auf die Aussagen des Pönitenten angewiesen, wie auch das Einschiebsel ut asserit bestätigt. Die Bußen, an welche der Büßer sich unter der Kontrolle des Bischofs in seiner Heimat zu halten hat, sind hier sehr detailliert ausgeführt. An der Echtheit besteht kein Zweifel.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,5,2 n. 1196, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1055-00-00_28_0_3_5_2_868_1196
(Abgerufen am 20.04.2024).