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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,5,2

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Papst Leo IX. hält sich in Benevent auf.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 975; Chr. s. Benigni Divionensis (Bougaud/Garnier 191); Ann. Beneventani 1052 (Bertolini 138; Martin/Orofino, Chr. S. Sophiae 240); Leo Marsicanus, Chr. Casinensis II 81 (MG SS XXXIV 328). Reg.: Martin, Bullaire de Lyon n. 264, vgl. aber n. 259; Chevrier/Chaume, Chartes II 251; JL I p. 542.Lit.: Di Meo, Annali VII 304f., 315; De Blasiis, Insurrezione Pugliese I 231; Hirsch, Amatus 285; Steindorff, Heinrich II 176; Heinemann, Geschichte der Normannen 136; Dina, L'ultimo periodo 65; Chalandon, Domination Normande en Italie I 134; Bloch, Klosterpolitik 234; Kölmel, Rom 154; Petrucci, Rapporti di Leone IX 109; Johrendt, Reisen der Reformpäpste 84; Schrör, Iussit eum papa Rome residere 45f.; Taviani-Carozzi, Léon IX et les Normands 320; Vrégille, Léon IX et Bourgogne 337; Ziezulewicz, Déplacements 465.

Kommentar

Die genannte Urkunde verbürgt den Aufenthalt des Papstes in Benevent am 18. Juni 1052 ebenso wie die Ann. Beneventani zum Jahr 1052. Die Chr. von Montecassino ordnet den Aufenthalt in einen größeren Reisezusammenhang ein, wonach Leo IX. zuvor in Capua (n. 968) war und anschließend nach Salerno (n. 976) reiste. Wie aus Amatus von Montecassino hervorgeht, war der Papst vermutlich in Begleitung eines Heeres, welches er für den Normannenkrieg vereinigt hatte (vgl. nn. 960, 969). Einen Aufenthalt in Benevent in Begleitung Erzbischof Halinards von Lyon nennt auch das Chr. s. Benigni, doch ist dessen Aussage in verschiedener Hinsicht problematisch: zum einen besteht innerhalb der Quelle eine Spannung zwischen den unterschiedlichen Datumsangaben; so wird die Reise nach Süditalien, welche Leo IX. in Begleitung Halinards unternahm, mit der chronologischen Zuordnung sequenti anno an die Bischofsweihe von Langres (n. 821) angefügt, welche erwiesenermaßen 1050 stattfand. Diese Angabe ist unvereinbar mit der anderen, dass im Anschluss an die Reise nach Benevent Leo IX. nach Ungarn zum Kaiser geeilt sei, womit nur die Reise 1052 (n. 981) gemeint sein kann; so weist eine Datierung ins Jahr 1051, die andere auf 1052 hin (in der Gall. chr. IV 86 ist die Divergenz geglättet). Zum andern ist der Reiseverlauf disparat geschildert, da die Reise hier von Benevent über Capua (n. 968) und Montecassino (nn. 963, 964, 966) zum Monte Gargano (n. 972) verlief, was allen anderen Itinerarien und den geographischen Gegebenheiten widerspricht. Die Stationen Capua, Montecassino und Monte Gargano sind in anderen historiographischen Quellen zu 1052 nicht genannt, während ansonsten zumindest noch ein Aufenthalt in Salerno erwähnt wird. Somit lässt sich die Passage des Chr. s. Benigni sowohl 1051 (vgl. nn. 906-928) als auch 1052 einordnen, doch spricht der Hinweis, der Papst sei nach dieser Reise ad colloquium imp. gereist, eher für den Ansatz 1052. Das wichtigste Argument für die Einfügung der Informationen in die Reise von 1052 ist jedoch die Aussage der Chr., Leo IX. habe diese Reise unternommen, ut habitatores terre illius ... revelaret ab oppressione qua nimium erant gravatia Normannis (vgl. n. 961). Diese Formulierung und Beschreibung der politischen Lage passt am ehesten auf die genannte Reise, da der Papst im Jahr zuvor den Normannen gegenüber zwar reserviert, aber noch relativ neutral war. Erst die Enttäuschungen von 1051 (vgl. nn. 933, 934) führten zu einer strikt antinormannischen Politik.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,5,2 n. 974, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1052-06-18_1_0_3_5_2_646_974
(Abgerufen am 19.04.2024).