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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,5,2

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Papst (Leo IX.) verbietet Erzbischof Robert von Canterbury die Weihe des Spearhavoc zum Bischof von London.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Ann. Domitiani latini 1050 (Magoun 270); AngloSaxon Chr. 1048 (Whitelock, AngloSaxon Chr. 116f.); Ann. Waverleienses 1051 (Luard, SS rer. Brit. 36/2 183). Reg.: . Lit.: Freeman, Norman Conquest II 78f.; Hunt, English Church I 405; Mann, Popes VI 171f.; Deansely, AngloSaxon Church and Papacy 58; Barlow, English Church 47ff., 107, 111, 114f.; Barlow, Edward the Confessor 106; John, Norman Succession 252; Whitelock, Councils and Synods I 537; Brooks, Canterbury 304f.; Musset, Contacts entre l'église normande et l'église d'Angleterre 75; Loyn, English Church 59; vgl. Smith, Archbishop Stigand 208.

Kommentar

Die genannten Quellen berichten im Zusammenhang mit der Wahl Roberts zum Erzbischof von Canterbury, dieser habe sich geweigert, den königlichen Kandidaten für seine Nachfolge als Bischof von London zu konsekrieren quia hoc papa ei prohibuerat (Ann. Waverleienses). Spearhavoc (Sparhafocus, Sperhafocus, Spearhafocus) war königlicher Goldschmied sowie Abt von Abingdon und verdankte seine Ernennung, wie der Erzbischof selbst ebenfalls, der Gunst König Edwards. Daher dürften vermutlich nicht politische Gründe die Ablehnung durch Robert von Canterbury bestimmt haben. Wann genau die Nomination Spearhavocs stattfand, lässt sich nicht bestimmen, doch berichten die Quellen den Vorfall in unmittelbarer Nähe zu Roberts Romreise im Frühjahr 1051 (n. 882). Bei diesem Anlass wird der Papst die Weihe verboten haben; allerdings ist schwer vorstellbar, dass Leo IX. das Verdikt über Spearhavoc persönlich ausgesprochen haben soll – es sei denn, er wäre beim römischen Aufenthalt des Erzbischofs bereits nominiert gewesen und Robert hätte ihn beim Papst denunziert. Näher liegt jedoch die Annahme, dass Roberts Ablehnung der Weihe nicht auf einer speziellen päpstlichen Sentenz gegen Spearhavoc beruht, sondern auf einer – in diesem Fall auch für die römische Synode von 1051 anzunehmenden – Wiederholung des Simonieverbots durch Leo IX. So wird denn auch über den Abt Spearhavoc von Abingdon berichtet, er habe für seine Nominierung Geld an Stigand bezahlt (Chr. Abingdon, Stevenson, SS rer. Brit. 2/1 462f.), worin der Vorfall sich vermutlich erklärt. Spearhavoc nahm auch ohne Bischofsweihe den Sitz von London in Beschlag, wurde aber nach kurzer Frist vertrieben.

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Empfohlene Zitierweise

RI III,5,2 n. 884, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1051-03-20_4_0_3_5_2_556_884
(Abgerufen am 28.03.2024).