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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,5,2

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Papst Leo (IX.) stellt Erzbischof (Robert) von Canterbury eine Urkunde aus.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Lanfrank von Canterbury, Brief an Alexander II. (1072 April/Mai) (Clover/Gibson 48-57, 52). Reg.: . Lit.: Heinrich Böhmer, Die Fälschungen Erzbischof Lanfranks von Canterbury (Leipzig 1902) 20ff.; Richard W. Southern, The Canterbury Forgeries (EHR 73/1958, 193-226) 196, 203ff., 211, 216; Kelly, Forgeries from St Augustine's 367f.; Cowdrey, Lanfranc 95f.

Kommentar

Der einzige Hinweis auf eine Urkunde Leos IX. zugunsten Canterburys ist im Brief Lanfranks enthalten, in dem behauptet wird, im Streit mit York um den Primat über England habe der Erzbischof 1072 unter anderem eine Urkunde Leos IX. zu seinen Gunsten vorgelegt: prolata sunt antecessorum vestrorum ... ultimi Leonis privilegia; damit kann nur Leo IX. gemeint sein. Allerdings ist von dieser Urkunde darüber hinaus keinerlei Spur erhalten, und sie steht bei Lanfrank in einer Reihe mit anderen ge bzw. verfälschten Papsturkunden im Interesse Canterburys, so dass die Ausstellung eines Privilegs Leos IX. für die englische Metropole nicht zweifelsfrei anzunehmen ist. Sollte Leo IX. tatsächlich ein Privileg für Canterbury ausgestellt haben, so kämen dafür verschiedene Daten in betracht: 1) der RomAufenthalt Erzbischof Roberts zur Erlangung des Palliums im Frühling/Frühsommer 1051 (vgl. n. 882); 2) sein Aufenthalt nach der Vertreibung aus Canterbury 1052; 3) im Zusammenhang mit der römischen Synode 1050, wie Kelly annimmt. Ein Privileg für Canterbury, allerdings für Roberts Vorgänger, stellte Leo IX. bei der Synode in Reims aus, vgl. n. 623.7. Am meisten Wahrscheinlichkeit hat dabei das erste Datum für sich, da im Zusammenhang mit der Pallienverleihung am ehesten eine Bestätigung der Metropolitanrechte erfolgte. Hinsichtlich Möglichkeit 2) ist zwar überliefert, dass Robert nach seiner Vertreibung Briefe in Rom erhalten habe, doch dürfte es sich dabei weniger um allgemeine Rechtsbestätigungen als um spezielle, gegen Stigand gerichtete Schreiben gehandelt haben. Kelly nimmt ausgehend vom Bericht Goscelins über die römische Synode 1050 die dritte Möglichkeit an, weil in dieser Quelle berichtet wird, das Konzil habe die Privilegien Canterburys bestätigt (vgl. n. 761). Allerdings war der englische Metropolit bei dieser Synode nicht anwesend und ebensowenig der in der Quelle erwähnte Abt von Canterbury, sondern beider Vertreter bei der Synode in Reims 1049 (vgl. n. 622.3); demnach hat die Quelle die Episode chronologisch vielleicht falsch eingeordnet. Die größte Plausibilität spricht daher für die erste Möglichkeit.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,5,2 n. 883, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1051-03-20_3_0_3_5_2_555_883
(Abgerufen am 24.04.2024).