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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,5,2

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Papst Leo IX. trifft Graf Theobald (I. von Blois und Champagne) und löst ihn von der bei der Synode von Reims (wegen der Trennung von seiner Gattin Gersent) verhängten Exkommunikation (n. 627.14).

Überlieferung/Literatur

Erw.: Johannes von Fécamp, Brief an Leo IX. (Migne, PL 143, 797; Delarc, Pape alsacien 402 [franz. Übersetzung]) (n. 877). Reg.: – . Lit.: Höfler, Deutsche Päpste II 139; Delarc, Pape alsacien 404f.; Lemarignier, Exemtion 330ff.; Corbet, Burchard de Worms 263; Corbet, In multis 348; Lo-Prete, Adela of Blois 43; Ubl, Inzestverbot 462f., 466f.; McLoughlin, Sex 29.

Kommentar

Johannes von Fécamp berichtet in dem genannten Brief, er habe gerüchteweise gehört, dass Leo IX. den Grafen getroffen habe und bei dem Treffen keine Sanktionen gegen letzteren verhängt wurden (Tebaldus vestrum colloquium adierit, nihilque dignum hac culpa actum sit; imo magis ... auctoritate vestra roboratus, Migne, PL 143, 800). Da nach dem Kenntnisstand des Briefschreibers aus der persönlichen Zusammenkunft des Papstes mit dem ehebrecherischen Grafen keine Strafmaßnahmen resultierten, seine Ehe aber nicht restituiert wurde, wird Theobald vermutlich von der zuvor verhängten Exkommunikation gelöst worden sein; der Papst hätte die Ehe dann annulliert. Falls das Treffen tatsächlich stattgefunden hat, dürfte es vermutlich beim zweiten Aufenhalt des Papstes in Lothringen, nach dem Oktober 1050 und vor der Abfassung des Briefes n. 877 anzusetzen sein.

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Empfohlene Zitierweise

RI III,5,2 n. 819, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1050-10-00_1_0_3_5_2_491_819
(Abgerufen am 25.04.2024).