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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,5,2

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Papst Leo (IX.) erhält einen durch den Erzbischof (Halinard) von Lyon und ein Mitglied des Konvents von (St-Barnard in) Romans (D. Vienne) überbrachten Brief dieser Institution, in welchem diese die libertas Romana erbittet.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. †782. Reg.: Gall. Pont. III/1 264 n. *5. Lit. vgl. n. 761.12.

Kommentar

In genannter, freilich zumindest interpolierter, Urkunde bezieht der Papst sich gegenüber den Kanonikern von Romans auf litteras vestras, quas nobis per archiepiscopum Lugdunensem et per vestrum clericum transmisistis und worin diese libertatem(que) Romanam postulastis. Die Datierung der Petition ergibt sich ebenfalls aus der Papsturkunde; da eine Befassung Leos IX. mit Romanenser Angelegenheiten 1050 trotz der Fälschungen und Interpolationen (vgl. nn. 777-†779, †782-†785) angenommen werden muss, ist es möglich, dass der Erzbischof von Lyon zu diesem Zweck ein Schreiben vorlegte, doch dürfte dieses kaum die Forderung der Romana libertas zum Inhalt gehabt haben.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,5,2 n. 760, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1050-04-29_1_0_3_5_2_432_760
(Abgerufen am 20.04.2024).