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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,5,2

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Papst Leo IX. befiehlt die Weihe der Klosterkirche von Charroux (D. Poitiers) und übersendet dem Kloster einen Altar.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Restitution Wilhelms von Auvergne (vor 1050 Mai 3) (Monsabert, Chartes et documents de Charroux) 91; Chr. s. Maxentii in Pictonibus 1047 (Verdon 124). Reg.: – . Lit.: Étienne Salliard, Charroux à travers l'histoire (Civray 1909) (nicht eingesehen); Monsabert, Chartes et documents de Charroux 91ff.; Robert-Henri Bautier, "Charroux" (LMA II) 1734-1736.

Kommentar

Die genannte Chronik berichtet zum Jahr 1047 die Dedicatio monasterii s. Salvatoris apud Carrofum. Anschließend kommt die Sprache auf Leo IX., qui dedicationem praecepit fieri, et altare sacratum misit. Daher nimmt Bautier sogar an, Papst Leo IX. habe 1047 einen Neubau der Kirche geweiht (eine Ansicht, die sich allerdings auf die die die falsche Urkunde Leos III. [795-816] [JL †2539] [Pflugk-Harttung, Acta I 3] bezieht). Aber die beiden Angaben sind mit der Chronologie unvereinbar, weil Leo IX. erst 1049 Papst wurde (nn. 401, 402, 420). Da jedoch die Weihe auch nach dem Kalendar von St. Sergius in Angers an den XVI. kal. Julii a. 1048 stattfand (Chr. s. Maxentii in Pictonibus, Marchegay/Mabile, Chroniques des églises d'Anjou 396), kann Leo IX. weder die Kirchweihe angeordnet noch zu diesem Anlass einen Altar an das Kloster geschickt haben. Leo IX. ist an dieser Stelle vermutlich genannt, weil er im Jahr 1050 ein Privileg für das Kloster ausgestellt hat (vgl. n. 780); die Weihe ist darin nicht erwähnt. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass der Papst dem Kloster zusammen mit seinem Privileg einen (Trag) Altar zustellte, wie er das auch andernorts tat (vgl. n. 669). Vermutlich wird Leo IX. in der Quelle mit dieser Klosterweihe in Zusammenhang gebracht aufgrund einer Verwechslung mit Leo III., der lt. seinem gefälschten Privileg das Kloster geweiht haben soll. Die Nachricht vom Befehl Leos IX. steht vermutlich im Zusammenhang mit der Überlieferung der interpolierten Urkunde Wilhelms von Auvergne, er habe die Restitution in Anwesenheit des Papstes und König Heinrichs I. von Frankreich durchgeführt (in praesentia regali sive apostolici pape). Der Herausgeber nimmt an, die Restitution der Güter sei aus Anlass der Weihe der neuen Kirche 1047 durchgeführt worden; nach Auskunft der Urkunde wurde die Bestätigung durch Leo IX. erwartet (expeto a d. s. Romanae eccl. Leone apostolico sive ... ipsi ... confirmare dignentur), welche dieser Papst später auch durchführte (vgl. n. 780). Der Interpolator hat demnach die Anwesenheit Leos IX. bei der Kirchweihe oder jedenfalls der Güterrestitution zu einem Zeitpunkt vor 1052 behauptet, was sicher nicht korrekt ist.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,5,2 n. †728, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1050-00-00_8_0_3_5_2_400_728
(Abgerufen am 24.04.2024).