Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,5,2

Sie sehen den Datensatz 102 von insgesamt 1068.

Papst Leo (IX.) tauft einen römischen Juden und verleiht diesem Ahnherrn der römischen Familie der Pierleone seinen eigenen Namen.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Chr. Morigniacense 1129 (MG SS XXVI 39; Mirot, Coll. des textes 41/1909, 50); Walter Map, De nugis curialium 11 (James/Brooke/Mynors 362); vgl. auch: Beno, Gesta (Francke MG Ldl II 379). Reg.: – . Lit.: Gregorovius, Geschichte Roms II 179; Pietro Fedele, Le famiglie di Anacleto II e di Gelasio II (ASRSP 27/1904, 399-440) 401ff.; Tangl, Gregor VII. jüdischer Herkunft ? 163ff.; Poole, Benedict 207ff.; Picotti, Parentela ebraica 6ff.; Demetrius Zema, The Houses of Tuscany and of Pierleoni in the Crisis of Rome in the Eleventh Century (Traditio 2/1944, 155-175) 169ff.; Brezzi, Roma e l'impero 238f.; Morghen, Programma della riforma gregoriana 107f.; Whitton, Papal Policy 186ff.; Bloch, Monte Cassino II 948; Iogna-Prat, Ordonner 322; vgl. Kölmel, Rom 134f.

Kommentar

Die Chronik von Morigny berichtet zum Schisma des Papstes Anaklet II., dieser sei Petrus Petri filius, filii Leonis. Leo vero a Judaismo pascha faciens ad Christum a Leone baptizari et eius nomine meruit insignari, also der Enkel des von Leo IX. getauften jüdischen Römers und Stammvaters der Pierleoni gewesen. Demnach hätte der Papst namens Leo einen Juden getauft, welcher in der Taufe seinen Namen angenommen hätte und der Großvater Anaklets II. gewesen wäre. Da Anaklet 1138 verstarb, kommt als Täufer seines Großvaters nur Leo IX. in Frage. Nun ist jedoch als erster getaufter Stammvater der Familie ein Benedictus bone memorie Christianus, Vater des Leo, bezeugt, der 1051 bereits einige Zeit verstorben war (Pietro Fedele, Carte del monastero dei ss. Cosma e Damiano, ASRSP 22/1899, 97). Eine Bekehrung des Leo durch Leo IX. zum Christentum ist daher nur denkbar, wenn zwar Benedikt, aber nicht dessen Familie zuvor getauft worden wäre. Da jedoch Leo bereits aus einer christlichen Ehe geboren sein muss und 1051 in zumindest reifem Alter war, führte nur die "Namensgleichheit ... dahin, ihn selbst zum Convertiten zu machen" (Tangl 164). Eine Variante der Nachricht von Morigny bringt denn auch Walter Map, demzufolge nicht Leo, sondern Petrus ille Leonis Judeus ad fidem nostram opera Leonis pape conversus est. Damit kann nur Petrus Leonis, Vater des Anaklet, Enkel des Benedictus Christianus und Sohn des "Konvertiten" Leo gemeint sein, der zwischen 1090 und 1125 eine wichtige Rolle in Rom spielte. Laut Walter Map war dieser Petrus der Konvertit und hatte von seinem Gönner Papst Leo (kommt ebenfalls nur IX. in Frage) nicht nur seinen Beinamen Leonis sondern auch Lehen der römischen Kirche sowie durch dessen Vermittlung eine adelige Gattin. Auch diese Quelle schließt aus der Namensgleichheit auf Kontakt zu Leo IX. Einen weiteren Hinweis bietet Bonizo, demzufolge Leo IX. durch den Custos (unus de custodibus altaris b. Petri) Hildebrand einen nicht namentlich bekannten filium cuiusdam Judei noviter ... baptizatum in seinen Beraterkreis aufgenommen habe. Angesichts der späteren guten Kontakte des Reformpapsttums zu der Familie der Pierleoni und in Anbetracht der prekären Situation der päpstlichen Finanzen ist es denkbar, dass Leo IX. den Leo ("Pierleoni") als Geldgeber hatte und ihm evtl. als Gegengewicht gegen den alten stadtrömischen Adel sogar Burgen anvertraute, doch ist es unwahrscheinlich, dass der Papst einen Spross der Familie taufte, jedenfalls nicht im Zusammenhang mit deren Konversion. Und falls eine Taufe anzunehmen wäre, dann eher jene des Petrus Leonis als des Leo. Die nicht eindeutigen und widersprüchlichen Hinweise der Quellen beruhen wahrscheinlich zum einen auf der Namensgleichheit, zum anderen auf den bekannten Kontakten der Reformpäpste zur Familie Pierleoni und deren Konversion um 1030 (trotz der Überlegungen von Picotti). So sind auch Gerüchte zu erklären, Gregor VI. stamme aus der jüdischen Bankiersfamilie der Pierleoni (vgl. Engelbert, Heinrich III. und Sutri 237f.; n. 273).

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI III,5,2 n. †430, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1049-00-00_8_0_3_5_2_102_430
(Abgerufen am 25.04.2024).