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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,5,2

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Papst Leo (IX.) wird von seinen Familiaren wegen der Verhängung von zu geringen Strafen getadelt und weist die Vorhaltungen unter Hinweis auf die Vergebungspraxis Jesu zurück.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Anon. Haserensis, Gesta ep. Eistetensium 37 (Weinfurter 63f.). Reg.: – . Lit.: Höfler, Deutsche Päpste II 71.

Kommentar

Die Quelle berichtet zur Beschreibung der Clementia des Papstes über die geringe Schärfe der von diesem verhängten Strafen und Kirchenbußen. Die familiares ... et simpliores hätten Leo IX. daraufhin vorgeworfen, die geringe Strafe lade geradezu zu Sünden und Straftaten ein, was der clementissimus papa zum einen damit beantwortet habe, dass er als Sünder mit den anderen Sündern gefallen sei (si ego peccator peccatoribus condescendo), zum anderen mit dem Hinweis auf die Praxis Jesu, der den Sündern keine Bußen auferlegt, sondern ihnen mit dem Hinweis: "Deine Sünden sind dir vergeben; geh und sündige nicht mehr" verziehen habe. Zu Spekulationen über das eigene Sündenbewusstsein des Papstes und dessen Ursache bzw. die ihm von den Gegnern unterstellten Vorwürfe vgl. n. 402. Ob die Episode sich auf einen konkreten Fall bezieht, lässt sich nicht ermitteln; sie könnte im Zusammenhang mit der Behandlung von Bischöfen stehen, welche nach der Offenlegung ihrer Weihe durch Simonisten wieder zu ihrem Amt zugelassen worden waren (vgl. nn. 623.2, 627.2, 627.3, 751, 761.5 etc.), aber ebenso gut mit der Absolution für andere Pönitenten zusammenhängen. vgl. nn. 510, 566, 581.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,5,2 n. 429, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1049-00-00_7_0_3_5_2_101_429
(Abgerufen am 25.04.2024).