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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,5,2

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Papst (Leo IX.) empfängt Jarl Thorfinn Sigurdsson, Herrscher über die Orkney-Inseln, und erteilt ihm Pönitenz für all seine Sünden.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Orkney-Saga (Jonas Jonaeus [Havniae 1780] 84ff.; Sigirdur Nordal, Orkneyinga Saga [Kobenhavn 1913-1916] 85f.; Finnbogi Guðmundsson [Reykjavík 1965] 80). Reg.: Wassenhoven, Skandinavier n. A 522. Lit.: Maurer, Bekehrung II 617; Mann, Popes VI 76f.; Seegrün, Skandinavien 165; Geer, Earl, Saint, Bishop 80; Crawford, Scandinavian Scotland 78ff.; Thompson, History of Orkney 52; Williams/ Smyth/Kirby, Dark Age Britain 224f.; Crawford, Bishops of Orkney 3; Diana Whaley, The Poetry of Arnórr Jalaskáld. An Edition and Study (Turnhout 1998) 334f.; Kari Ellen Gade, Norse Attacks on England and Arnórr Jarlaskald's þórfinnsdrápa (Skandinavistik 33/2003, 1-14) 1, 4; Angelo Forte/Richard Oram/Frederic Pedersen, Viking Empires (Cambridge etc. 2005) 276; Antonsson, Orkney 88f.

Kommentar

Nach der Reise des Orkney-Beherrschers nach Dänemark, an den Hof Kaiser Heinrichs (III.) in Deutschland und von da nach Rom, heißt es in der Orkney-Saga, der Jarl sei nach Rom gereist "und traf den Papst, und da erhielt er für alle seine Sünden Ablaß" (Maurer). Weil das der einzige Hinweis auf das Ereignis ist, lässt es sich chronologisch kaum einordnen. Es muss jedenfalls in die Jahre nach 1047 fallen; die Quelle führt aus, der Jarl habe nach dem Tod König Magnús' d. Guten von Norwegen (1046) eine Gesandtschaft an dessen Nachfolger geschickt und diesen, nachdem er ihm seine Freundschaft versichert habe, besucht. In Fortsetzung dieser Reise ging Thorfinn danach nach Dänemark und Deutschland, von dort nach Rom. Kann angenommen werden, dass die Gesandtschaft nach Norwegen sofort nach dem Tod Magnús' erfolgte, also noch 1046/1047, so erfordert die Reise selbst schon längere Zeit; da Rom erst die vierte Etappe dabei darstellt, ist anzunehmen, dass der Romaufenthalt des Jarl frühestens in den Pontifikat Leos IX. fällt. Ein Zusammenhang mit der Weihe eines Bischofs für die Inselgruppe (vgl. n. 471) mit dieser Reise ist wahrscheinlich.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,5,2 n. 483, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1049-00-00_61_0_3_5_2_155_483
(Abgerufen am 25.04.2024).