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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,5,2

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Papst Leo (IX.) exkommuniziert einen im Machtbereich der Grafen von Savoyen lebenden Fälscher der Vienner Münze.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Urkunde des Abts Aldrad von Breme (30. Nov. 1043) (Migne, PL 143, 1407; Luigi Cesare Bollea, Cartario della abbazia di Breme [Turin 1933] 83). Reg.: Carutti, Regesta comitum Sabaudiae 173, vgl. Sécretan, Observations sur les chartes du comte Humbert aux blanches mains 340 n. 35. Lit.: Gfrörer, Gregor VII., VI 397; Perrossier, Recherches sur les évêques (15/1881) 47f.; Siegmund Hellmann, Die Grafen von Savoyen und das Reich bis zum Ende der staufischen Periode (Innsbruck 1900) 13ff.; Previté Orton, House of Savoy 122ff.; Sergi, Potere e territorio 59f., 86.

Kommentar

Die Urkunde wird vom Herausgeber Bollea auf den 30. November 1043 datiert, doch widerspricht diese Berechnung den im Inhalt wiedergegeben Umständen, vornehmlich der Nennung Leos (IX.), jedoch auch der Schilderung des Hauses Savoyen sowie der Erwähnung der Verlobung Heinrichs (IV.) mit Berta von Savoyen und seiner Nennung überhaupt. Näher liegend und zu den inhaltlichen Angaben passender wäre daher eine Datierung auf den 30. November 1060 oder 1079, doch legt Sergi 59f. das Datum in die Jahre 1066 oder 1067. In dem Dokument ist geschildert, dass während der Regierung des Markgrafen Oddo (Odonis marchionis) von Savoyen (1051 – 1060, zuvor jedoch schon mit der Markgräfin Adelheid von Susa verheiratet), der als verstorben erwähnt ist, in der Burg Aiguebelle (Aquabella) (südöstlich von Albertville, Dép. Savoie) Fälscher die Vienner Währung (Viennensis monetae) verschlechtert hätten. Auf die Klage des Erzbischofs Leodegar (Leudegarius) von Vienne hin (1030-1070) hätte Markgraf Oddo die Fälschungen unterbunden, doch hätten nach dessen Tod andere Fälscher das Werk dieser ersten fortgesetzt. Eine erneute Klage des Erzbischofs und dessen persönliches Erschienen in Italien bei der Markgräfin (zum Titel vgl. Giuseppe Sergi, I confini del potere. Marche e signorie fra due regni medievali [Turin 1995] 127ff.) Adelheid (Adeleida), Witwe des Oddo, und deren Söhnen Peter, Amadeus und Oddo (cum filiis suis Petro et Amedeo et Oddone) hätten zwar zu einem erneuten Verbot geführt, doch die Fälschertätigkeit noch nicht beendet. Dies sei erst geschehen durch ein vertragliches Versprechen, welches die Markgräfin dem Erzbischof auf Vermittlung des Abts Aldrad und Propstes Artald von Breme (d. Adraldo Bremetensium abbate et Artaldo ... praeposito) (D. Pavia) gegeben habe. Perrossier setzt die Reise des Erzbischofs nach Italien in dieser Angelegenheit korrekter um das Jahresende 1065 an, was aufgrund der Hinweise in der Datierung die Ausstellung des Dokumentes im Jahr 1079 annehmen lässt. Allerdings wird Leodegar nicht als verstorben erwähnt. Unabhängig von der exakten Datierung ist darin jedenfalls ausgeführt, dass der Geldfälscher a d. Leone papa excommunicatus, paralysi percussus, membris dissolutus einen schrecklichen Tod gefunden habe. Es ist dabei wohl der an erster Stelle genannte Fälscher gemeint; eine genaue Datierung der Exkommunikation durch Leo IX. ist nicht möglich, doch könnte sie zeitlich in Bezug zu einem der Aufenthalte Leodegars von Vienne in Rom zu stellen sein, etwa bei der Synode 1050 (vgl. n. 761).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,5,2 n. 478, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1049-00-00_56_0_3_5_2_150_478
(Abgerufen am 29.03.2024).