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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,5,2

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Papst Leo IX. gestattet den Regularkanonikern des Domstifts Straßburg ein Leben als Säkularkanoniker.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Hieronymus Gebweiler, Straßburger Chr. 11 (Stenzel 56). Reg.: . Lit.: Siegwart, Chorherren 141.

Kommentar

Der Chronist berichtet (am Anfang des 16. Jahrhunderts) von der mit des babstes Leonis des IX. ... Verwilligung gemachten Umwandlung des Straßburger Domkapitels, ordnet sie jedoch gleichzeitig dem Jahr 1060 zu. Schon aus diesem Grund ist die Überlieferung anzufechten. Zudem gibt es vom Wechsel der Regel in dem Stift zwar auch in anderen Chroniken zu den Jahren 1031, 1060 oder 1069 Nachrichten, doch wird das sonst nie mit Leo IX. in Verbindung gebracht; Siegwart sieht eine Verbindung mit der Zerstörung des Claustrums am Staßburger Stift 1002.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,5,2 n. †470, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1049-00-00_48_0_3_5_2_142_470
(Abgerufen am 24.04.2024).