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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,5,2

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Papst Leo (IX.) überführt einen simonistischen Priester namens Gibbertus, der gegen Bestechungsgeld vom päpstlichen Kanzler für seinen Bischof eine falsche Papsturkunde erwerben wollte.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Desiderius von Montecassino, Dialogi (MG SS XXX/2 1144; Watterich, Vitae I 154). Reg.: . Lit.: Höfler, Deutsche Päpste II 72; Stein, Deutsche Heilige 20; Wittmer, Leo IX./2.

Kommentar

Desiderius überliefert eine ihm durch Gregor VII. bekannte Episode aus dem Pontifikat Leos IX. Der Papst hatte einen französischen Bischof (Galliarum episcopum) suspendiert. Dessen Kleriker (presb. Gibbertus nomine) bot sich an, in Rom die Aufhebung der Suspendierung zu erwirken und erhielt vom Bischof dafür einen größeren Geldbetrag. Vor dem Papst versuchte er, seinen Bischof mit schönen Worten zu entschuldigen, erreichte jedoch nichts. Da er nicht unverrichteter Dinge vor den Bischof treten wollte, nahm er Zuflucht zu einer anderen Methode und bat den päpstlichen Kanzler, ihm gegen Geld eine falsche Urkunde für seinen Auftraggeber auszustellen: adiit ... apostolicae sedis cancellarium eique oblato pretio persuasit, ut sibi furtivas litteras et apostolico sigillo signatas ad suum episcopum deferendas tribueret. Weil dies dem Papst nicht verborgen blieb, ließ er den Kleriker zu sich kommen, empfing von diesem das Geld und verfluchte dessen simonistischen Versuch: pecunia ei in sinum mittens dixit: pecunia tua tecum sit in perditione, quia donum Dei furtim temptasti pecuniis obtinere (Apg 8, 20), wodurch der Übeltäter den Verstand verloren habe. Eine genauere zeitliche Einordnung des Vorfalls ist nicht möglich, ebensowenig wie die Bestimmung des suspendierten Bischofs; mehrere französische Prälaten sind beim Reimser Konzil dieser Strafe verfallen (vgl. n. 627). Watterich fügt in seiner Edition der Erzählung den Namen des Kanzlers (Fridericum) ein, doch geschieht dies offenbar ohne Hinweis in den Quellen; ebensogut ist an die ersten Jahre des Pontifikates und den Kanzler und Diakon Petrus zu denken. Spekulativ ist die Überlegung, dass der deutsche Schreiber Lietbuin, der in den Jahren 1049 und 1050 eine ganze Reihe von Privilegien mundiert hat, mit der Fälschunggeschichte zu tun haben könnte. Auffällig ist jedenfalls, dass er bis in den Juli 1050 als Schreiber tätig war und in die Urkunde für das Domkapitel Florenz (n. 796) eine falsche Angabe einfügt (die Überlassung einer ganzen statt einer halben Kirche durch den Bischof) (Kehr, Petrus diaconus 496ff., ND Ders., PUU in Italien I 435ff.). Danach verschwindet jede Spur von ihm aus dem Schriftverkehr Leos IX., doch tritt schließlich als Kanzler Benedikts X. wieder in Erscheinung.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,5,2 n. 436, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1049-00-00_14_0_3_5_2_108_436
(Abgerufen am 25.04.2024).