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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,5,2

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Papst Clemens II. söhnt sich mit Kaiser (Heinrich III.) aus und überlässt die Bischofswahl im Reich den Domkapiteln.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Chr. des Stiftes Simeon und Juda in Goslar (MG DChr. II 594). Reg.: – . Lit.:– .

Kommentar

Bei der Quelle liegt eine offensichtliche Verwirrung in der historischen Einordnung vor. Die dem Papst Clemens zugeschriebene Handlung gehörte korrekt an das Ende des Investiturstreites und in das Umfeld des Wormser Konkordates (und wird auch zu 1115 geschildert), ist aber falsch Papst Clemens II. zugeordnet.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,5,2 n. †350, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1046-12-25_20_0_3_5_2_22_350
(Abgerufen am 19.03.2024).