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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,5,1

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Papst (Benedikt IX.)-Theophylakt ergreift beim Nahen König Heinrichs (III.) die Flucht.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Beno, Gesta II 8 (Francke, MG Ldl II 378); Benzo von Alba, Ad Heinricum IV. libri VII 2 (Seyffert, MG SS rer. Germ. 65/1996, 586; MG SS XI 670).  Reg.: – .  Lit.: Steindorff, Heinrich I 314; Kromayer, Vorgänge 168; Borino, Elezione 183, 186, 316f.; Zimmermann, Papstabsetzungen 127; Wolter, Synoden 387, 389.

Kommentar

Trotz der tendenziösen und reichsfreundlichen Darstellung Benos ist davon auszugehen, dass die von ihm berichtete Flucht Benedikts IX. angesichts des sich Rom nähernden Königs zutrifft, zumal der resignierte Papst sich keiner der beiden Synoden des endenden Jahres 1046 (n. 324, n. 327) stellte. Allerdings bringt Beno die Flucht in den Zusammenhang mit den reichsfeindlichen Maßnahmen Benedikts (n. †213, n. †214) und vor den Übergang des Papsttums an Gregor VI. In diesen Kontext gehört die Erzählung von der Flucht wohl nicht, sondern in den zweiten von Beno genannten: die Entscheidung Heinrichs III. nach Italien zu ziehen. Wahrscheinlich wird sie auch, wenn man hiermit die Nachrichten über die Ankunft Heinrichs III. in Rom kombiniert. Offen muss jedoch bleiben, ob der Tuskulaner sich zu jenem Zeitpunkt überhaupt als amtierenden Papst betrachtet und in Rom aufgehalten hatte oder die Formulierungen Benos (Theophilactum in fugam coegit) nicht einfach ausdrücken, dass er sich dem königlichen Zugriff entzogen hat. Eine Bestrafung durch die Synode hatte er sicher zu befürchten wegen des Simonievorwurfes, der aufgrund der Vorgänge beim Amtsantritt Gregors VI. erhoben worden war (n. 271, n. 273; vgl. auch die Behandlung Gregors VI. n. 324, n. 325).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,5,1 n. 323, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1046-12-20_5_0_3_5_1_323_323
(Abgerufen am 29.03.2024).