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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,5,1

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Papst Benedikt IX. hört im Rahmen einer Synode die Rechtfertigung der Gesandten des Herzogs Bretislaw von Böhmen und des Bischofs Severus von Prag, welche wegen Reliquienraubes in Gnesen nach Rom vorgeladen waren (vgl. n. 215, n. 216, n. 217), erwidert deren Ansprache und vertagt die Entscheidung auf die Konzilssession des folgenden Tages (n. 220).

Überlieferung/Literatur

 

Erw.: Cosmas, Chr. Bohemorum II 7 (Bretholz, MG SS NS II 92); Přibico Pulkawa, Chr. Boemorum 1039 (Groll, FRB V 42); Johannes Długosz, Ann. seu Chr. Poloniae III zu 1039 (Turkowska II 17f.).  Reg.: J p. 360; Mas Latrie, Trésor de chronologie 1280; Swinarski, Herrschen 455 n. 201; JL I p. 521.  Lit.: Steindorff, Heinrich I 68f.; Borino, Elezione 162f.; Boye, Synoden 163; Boye, Quellenkatalog 81; Kuttner, Réserve papale 188f.; Baethgen, Kurie und Osten 61f.; Kętrzyński, Polska 447ff.; Giovanelli, Bartolomeo Juniore 178; Palazzini, Dizionario dei Concili IV 249; Třeštík, Wenzelslegenden 78ff.; Herrmann, Tuskulanerpapsttum 43; Hoensch, Geschichte Böhmens 53.

Verbesserungen und Zusätze (2011):

Reg.: GP V/3 n. *18.

 

Kommentar

Nach Cosmas' Darstellung argumentierten die Gesandten in conspectu apostolici et sacri concilii, Herzog und Bischof hätten beim Raub der polnischen Reliquien (vgl. n. 215, n. 216, n. 217) pro magna utilitate christiane religionis atque bona intentione gehandelt. Als Antwort des Papstes gibt der böhmische Chronist nur einen kurzen Satz, während der jüngere Pole Johannes Długosz gerade auf die Antwort des Papstes und den darin enthaltenen scharfen Tadel an den Böhmen den meisten Wert legt. Seiner Aussage zufolge verpflichtete der Papst die Angeklagten, alles den Polen Geraubte, inklusive der Reliquien, zu resitituieren, andernfalls würden sie exkommuniziert; die Gesandten hätten diese Rückgabe auch zugesagt. Von einer Synode weiß Johannes Długosz jedoch nichts, doch ist hierin dem früher schreibenden Cosmas sicher der Vorzug zu geben. Die Erzählung bei Přibico Pulkawa ist so gerafft, dass diese Einzelheiten bei ihm nicht hervortreten. Da eine Synode Benedikts IX. in den Jahren 1039-1041 nur in diesem Zusammenhang erwähnt ist, lässt sie sich chronologisch nicht anderweitig einordnen. Weil der böhmische Kriegszug gegen Polen im August 1039 abgeschlossen war, werden polnische Gesandte nach diesem Zeitpunkt in Rom Beschwerde geführt haben (n. 215). Die daraufhin erfolgte Zitierung der böhmischen Amtsträger und die Reise von deren Gesandten nach Rom wird wiederum jeweils mehrere Wochen in Anspruch genommen haben, so dass gemäß diesem Schema die Abhaltung einer Synode nicht vor den letzten Wochen 1039 anzusetzen ist. Falls allerdings die bei der Synode erwähnten böhmischen Gesandten gar nicht infolge der Vorladung des böhmischen Herzogs und des Bischofs von Prag erschienen sind, sondern um das Pallium für den Bischof zu erbitten (n. 218), dann könnte als Zeitpunkt für die Veranstaltung der römischen Synode noch der Herbst 1039 angenommen werden. Überlegungen (Herrmanns), welche die Synode später, nämlich 1041, ansetzen, gehen davon aus, dass Benedikt IX. erst aufgrund der Unterwerfung Böhmens durch Heinrich III. in dessen Feldzug diesen Jahres eine Entscheidung gefällt habe. Die Quellen deuten allerdings eher auf einen früheren zeitlichen Ansatz hin.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,5,1 n. 219, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1039-00-00_8_0_3_5_1_219_219
(Abgerufen am 29.03.2024).