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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,1

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Am Tage nach der Ankunft des Kaisers bricht in der Stadt ein Aufruhr gegen ihn aus; er wird von der Menge auf das Gerücht hin, er habe Aribert das Bistum Lodi entzogen (vgl. oben Nr. (n. 38 a) ) persönlich insultiert. Die Bürgerschaft der aufstrebenden lombardischen Metropole sah durch eine derartige Maßnahme offenbar ihre eigenen Interessen bedroht. Konrad verläßt die Stadt, wohl in der Absicht, die Angelegenheit auf dem nach Pavia ausgeschriebenen Hoftage zu entscheiden.

Überlieferung/Literatur

Arnulf, SS. 8, 15: in crastinum tumultuante ac vociferante in eum populo graviter offenditur; audierat enim regem Laudensi iure defraudasse Heribertum. Wipo, cap. 35: In ipsa die, nescimus cuius consilio, pene gravis tumultus factus est populi Mediolanensis quaerentis ab imperatore, si vellet favere coniurationi eorum.

Kommentar

Die Angaben Arnulfs verdienen Wipo gegenüber den Vorzug; letzterer war sich offenbar über das Wesen der revolutionären Vorgänge in Italien nicht im klaren. Man wird daher auch seiner Zeitbestimmung nicht folgen und den Aufruhr der Erzählung Arnulfs entsprechend auf den zweiten Tag des Aufenthaltes Konrads in Mailand ansetzen. Es ist anzunehmen, daß Konrad in Aribert den Anstifter des Tumultes sah; ob er damit recht hatte, muß dahingestellt bleiben, denn die Äußerung des über jene oberitalienischen Verhältnisse schlecht unterrichteten Wipo, cap. 35: sensit imperator omnem illam coniurationem Italiae ipsius (sc. Ariberti) consilio factam esse fällt ebensowenig ins Gewicht wie die Ansicht des Verfassers der Gesta episcoporum Cameracensium III, 55 (SS. 7, 487), der in gänzlicher Verkennung der Tatsachen meint, Aribert habe sich mit den Lombarden verschworen. ‒ Ob tatsächlich ein Widerruf der 1025 erfolgten Vergabung des Bistums Lodi an Mailand den Anlaß zum Ausbruch des Konfliktes gegeben hat, ist schwer zu entscheiden. Aribert hatte auf Grund des kaiserlichen Privilegs den Mailänder Domherrn Ambrosius zum Bischof von Lodi geweiht und als solchen investiert, mußte aber die Stadt mit Waffengewalt zu seiner Anerkennung zwingen (Arnulf II, 7). Wann dieses Ereignis stattfand, ist unbekannt. Jedenfalls hören wir nichts davon, daß der bis 1051 nachweisbare Ambrosius später auf Widerstand bei seinen Diözesanen gestoßen wäre; Arnulf l. c. sagt ausdrücklich: receptus est episcopus, omnibus postea carus. Andrerseits ist sein Nachfolger Opizo wahrscheinlich von Heinrich III. ernannt worden, weshalb er in einer Urkunde des Jahres 1111 (Vignati, Codex diplomaticus Laudensis 1, 61) ebenso wie seine beiden Nachfolger, qui sine ratione dicebantur episcopi, als invasor bezeichnet wird. Die Ernennung der Bischöfe von Lodi lag also seit der Mitte des 11. Jahrhunderts nachweislich in der Hand des Kaisers; ob sie dem Erzbischof von Mailand erst anläßlich seiner Absetzung oder schon vorher entzogen wurde, wissen wir nicht. Vgl. Breßlau, Jahrbücher 2, 229 f., 187.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,1 n. 244e, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1037-00-00_2_0_3_1_0_439_244e
(Abgerufen am 29.03.2024).