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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,1

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Hoftag. Konrad fordert von seinem Stiefsohn, dem wiedereingesetzten Herzog Ernst von Schwaben, das eidliche Versprechen, seinen Vasallen, den Grafen Werner von Kiburg, der den Widerstand nicht aufgegeben zu haben scheint und daher der Reichsacht verfallen war, als Reichsfeind zu bekämpfen. Da sich der Herzog weigert, dies zu geloben, wird er durch Urteilsspruch des königlichen Hofgerichtes geächtet, des Herzogtums entsetzt, samt seinen Anhängern von den Bischöfen exkommuniziert; seine und seiner Getreuen Güter werden eingezogen. Die Kaiserin gelobt öffentlich, um des Schicksals ihres Sohnes willen an niemandem Rache nehmen zu wollen. Ernst verläßt mit wenigen Getreuen den kaiserlichen Hof. Konrad verleiht das Herzogtum Schwaben auf Bitten der Kaiserin an deren jüngeren, noch minderjährigen Sohn Hermann, der der Obhut des Bischofs Warmann von Konstanz anvertraut wird. Dieser übernimmt die Verwaltung des Herzogtums.

Überlieferung/Literatur

Wipo, cap. 25; Herim. Aug. 1030; Ann. Sangall, maiores 1030.

Kommentar

Vgl. Breßlau, Jahrbücher 1, 287 ff.; NA. 2, 592 ff.; Vorbemerkungen zu DD. K. II. 124 und 140; Wiponis opera3 43, Anm. 6; R. Holtzmann NA. 35, 82 ff. gegen Dietrich, Geschichtsquellen des Klosters Reichenau 146 ff., 285 ff.; Ladewig-Müller, Regesten der Bischöfe von Konstanz 1, 57, no. 438.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,1 n. 153a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1030-03-29_1_0_3_1_0_273_153a
(Abgerufen am 18.04.2024).