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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,1

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Bischof Bruno von Augsburg übergibt in Gegenwart und unter Zustimmung Konrads (Konrado gloriosissimo imperatore presente et manu sua eandem traditionem affirmante) sein Gut Straubing seinem Verwandten Udalschalk von Elisindorf mit der Bestimmung, daß dieser dasselbe den Kanonikern der Augsburger Kirche zum Altar der hl. Maria zu ewigem Nutzgenuß übereignen möge.

Überlieferung/Literatur

Urkundliche Aufzeichnung, wohl vor 1110 entstanden, Nagel, Origines domus Boicae 273 ff.; Stumpf 1988 a.

Kommentar

Der Besitz des Hofes zu Straubing wurde den Augsburger Kanonikern durch Heinrich V. 1110 Februar 1 (Stumpf 3036, Acta Imperii S. 93, no. 84) zuerkannt und gegen alle Übergriffe seitens des Bischofs, des Vogtes und anderer Gewalthaber sichergestellt. Man wird mit Breßlau, Jahrbücher 1, 269, Anm. 2, annehmen dürfen, daß die urkundliche Aufzeichnung über die Schenkung Brunos erst im Zusammenhang mit der Ausstellung von St. 3036 entstanden ist. Die Bezeichnung Brunos als germanus Heinrici primi macht dies wahrscheinlich. ‒ Der zwölfjährige Heinrich III. ist vermutlich unmittelbar nach Brunos Tode der Obhut Bischof Egilberts von Freising anvertraut worden; vgl. Wipo, cap. 26: Heinricus adhuc puerulus Eigilberto Frisingensi episcopo creditus und DK. II. 195, 196. Breßlau, Jahrbücher 1, 268 ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,1 n. 143a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1029-04-24_1_0_3_1_0_256_143a
(Abgerufen am 29.03.2024).