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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,1

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In den ersten Monaten dieses Jahres dürfte die Gesandtschaft aus Byzanz heimgekehrt sein, die im Jahre 1027 unter der Führung Bischof Werners von Straßburg dorthin abgegangen war (siehe oben Nr. (n. 116b) ). Die Verhandlungen über eine eheliche Verbindung zwischen Heinrich III. und einer der Töchter des Kaisers Konstantin IX. waren ergebnislos verlaufen; auch seinen Plan einer Wallfahrt ins Heilige Land hatte Bischof Werner nicht ausführen können. Am 28. Oktober 1028 ereilte ihn der Tod in der Fremde; als wenige Wochen darauf auch Konstantin IX. starb, hatte das Projekt einer dynastischen Verbindung der beiden kaiserlichen Häuser vom Standpunkt des deutschen Herrschers jeden Sinn verloren, da Konstantin die Erbfolge vor seinem Ableben anderweitig geregelt hatte. Wohl trug der neue Basileus Romanos, der eine Tochter Konstantins IX. geheiratet hatte, aller Wahrscheinlichkeit nach dem abendländischen Kaiser für seinen Sohn Heinrich III. die Hand einer seiner Schwestern an. Möglicherweise enthielt der in Goldbuchstaben geschriebene Brief des Romanos an Konrad II. (Wipo, cap. 22) einen derartigen Vorschlag. Zumindest ergibt sich aus Wipos Worten: Legationis tamen causam postea imperator Graecorum aureis litteris imperatori Chuonrado rescripsit, daß sich Romanos auch nach dem Scheitern des ursprünglichen Heiratsplanes um die Aufrechterhaltung guter Beziehungen zu Konrad bemühte. ‒ Graf Manegold von Dillingen-Wörth, der nach Bischof Werners Tode die Gesandtschaft in Konstantinopel leitete, scheint, abgesehen von einigen kostbaren Reliquien, keine greifbaren Ergebnisse in die Heimat gebracht zu haben. Jene Reliquien wurden vermutlich von Adelheid, der Mutter Konrads, dem von ihr gestifteten Kloster Oehringen geschenkt (Württenberg. Urk.-Buch 1, 254). ‒ Man wird mit Breßlau annehmen dürfen, daß jene Gesandtschaft insofern politische Auswirkungen hatte, als sie dazu beitrug, die Beziehungen zwischen dem westlichen und dem östlichen Imperium zu bessern, was für den zweiten Italienzug Konrads nicht ohne Bedeutung war.

Überlieferung/Literatur

Wipo, cap. 22; Ann. Augustani 1028.

Kommentar

Vgl. Breßlau, Jahrbücher 1, 271 ff.; zum Tode Bischof Werners siehe Wentzke, Regesten der Bischöfe von Straßburg 272, no. 258.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,1 n. 140a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1029-00-00_1_0_3_1_0_249_140a
(Abgerufen am 28.03.2024).