RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,1
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Auf Befehl des Kaisers wird sein Vetter Bruno vom Erzbischof Poppo von Trier zum Bischof von Toul geweiht. Ursprünglich hatte Konrad gewünscht, daß Bruno am Tage seiner Kaiserkrönung in Rom vom Papst konsekriert werde. Dieser Plan war aber an dem Widerstand Poppos gescheitert, der als Metropolit sein Recht auf Weihe seines Suffragans wahren wollte. Bruno fügte sich und begab sich nach Trier, um die Weihe zu empfangen, weigerte sich aber, einen besonderen Gehorsamseid, den Poppo von ihm forderte, zu leisten. So verließ er die Metropole, ohne konsekriert worden zu sein. Daraufhin berief der Kaiser beide Kirchenfürsten an seinen Hof nach Worms und bewog Poppo, seine Forderung zu mäßigen und die Weihe vorzunehmen, nachdem Bruno gelobt, in kirchlichen Dingen den Rat seines Erzbischofs zu befolgen.
Überlieferung/Literatur
Wiberti Vita Leonis, cap. 12.
Kommentar
Breßlau, Jahrbücher 1, 223 f.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI III,1 n. 112c, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1027-09-09_1_0_3_1_0_209_112c
(Abgerufen am 23.04.2024).