Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,1

Sie sehen den Datensatz 182 von insgesamt 534.

Konrad urkundet auf Intervention der Kaiserin Gisela für Bischof Ubert von Sarsina ; die ausführliche Besitzliste ist ebenso spätere Verfälschung wie die Bestimmungen gegen Entfremdung des Kirchengutes, wonach Kinder aus Ehen zwischen Freien und Kirchenhörigen dem Hörigenstande angehören und Urkunden über Kirchengut, die vor mehr als 40 Jahren auf unrechtmäßige Weise zustandekamen, keinerlei Rechtskraft besitzen sollen. ‒ Data ... per manus domni Vgonis cancelarii; Fälschung , vielleicht noch im 12. Jh. entstanden; SI. D. „Quociescumque aures nostras.”

Originaldatierung:
(tertio decimo kal. iun., ‒).

Überlieferung/Literatur

Angebl. Rom Vatikanisches Archiv (A).

Not. Abschrift vom J. 1360 aus not. Abschrift vom J. 1290 ebenda (B).

Ughelli, Italia sacra ed. I, 2, 707 aus Abschrift; MG. DD. 4, 127 no. 93.

Stumpf 1891 zu 1025 und 1971 zu 1028.

Kommentar

Eingangsprotokoll, Intervention und Kanzlername, vielleicht auch einige andere Wendungen gehen auf ein echtes Diplom Konrads, wahrscheinlich eine Schutzverleihung, zurück, die möglicherweise auch eine Besitzliste und die Bestätigung der Immunität enthielt. Ob das Jahresdatum ab inc. domini millesimo XXVII mit Spuren zweier Schäfte nach dem V wirklich, wie Breßlau annimmt, im Hinblick darauf, daß die Publikationsformel mit DK. II. 98 fast wörtlich übereinstimmt, als zuverlässig gelten darf, möge dahingestellt bleiben. Inhaltlich berühren sich mit der Fälschung die wohl später als dieselbe entstandenen DD. Friedrichs II. Reg. Imp. V/1, 1187 und 1247. Vgl. Vorbemerkung zu DK. II. 93.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI III,1 n. 96, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1027-05-20_1_0_3_1_0_182_96
(Abgerufen am 25.04.2024).