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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,1

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Konrad wird am Ostertage von den Römern zum Kaiser gewählt und mit seiner Gemahlin Gisela in der Peterskirche vom Papst geweiht und gekrönt. Die Erwählung durch das römische Volk ist nichts anderes als die übliche Akklamation, die der Krönung voranzugehen pflegt. ‒ Vor der Krönung ereignete sich ein Zwischenfall. Es war Sitte, daß der künftige Kaiser von einem hohen Kirchenfürsten in die Peterskirche geleitet wurde, wo ihn der Papst erwartete. Anspruch auf diese Ehre erhob unter Berufung auf altes Herkommen Erzbischof Aribert von Mailand; sein Rivale, Erzbischof Heribert von Ravenna, kam ihm jedoch zuvor, ergriff die Hand des Herrschers und hielt sie fest, wohl in der Hoffnung, einen Präzedenzfall zu schaffen und den umstrittenen Anspruch seiner Kirche auf diese Auszeichnung durchzusetzen. So hielt Konrad an der Seite des Ravennaten seinen feierlichen Einzug in die Peterskirche, obwohl darüber ein Tumult ausbrach und der Erzbischof aufgefordert wurde, zurückzutreten. Um einen Bruch mit seinem getreuen Anhänger Aribert zu vermeiden, kehrte Konrad vor die Kirchentür zurück, entzog Heribert seine Hand und ließ den Erzbischof von Mailand rufen. Dieser war jedoch inzwischen zu weit entfernt, als daß er noch rechtzeitig hätte herbeigeholt werden können. Konrad mußte einen anderen Ausweg suchen; er ergriff die Hand des angesehensten Mailänder Suffraganbischofs Ardericus von Vercelli, der somit seinen Metropoliten bei der Zeremonie vertrat. Nach der Krönungsmesse wurde der Kaiser von den Königen Rudolf von Burgund und Knut feierlich in sein Gemach geleitet. Zwischen Mailändern und Ravennaten kam es weiterhin zu Schlägereien.

Überlieferung/Literatur

Wipo, cap. 16; Herim. Aug. 1027; Ann. Sangall. maiores, Hildesh., Magdeburgenses, Ottenburani, Augustani 1027; Ann. Cavenses 1028; Ann. Altahenses maiores 1027; Annal. Saxo 1027; Catalogus regum (MG. SS. Rerum Langobardicarum 516); vgl. Brief Knuts d. Gr. SS. 13, 126 f. ‒ Der Zeremonienstreit bei Arnulf II 3 ff. (SS. 8, 12) und besonders in der „Commemoratio superbiae Ravennatis archiepiscopi” l. c. Anm. 70.

Kommentar

Vgl. Breßlau, Jahrbücher 1, 143 ff.; JL. 1, S. 516. Über Konrads „Wahl” zum Kaiser vgl. Waitz, Verfassungsgeschichte 6, 175 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,1 n. 73c, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1027-03-26_1_0_3_1_0_150_73c
(Abgerufen am 24.04.2024).