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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,1

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Herzog Ernst von Schwaben, der bisher an der Italienfahrt teilgenommen hatte, wird zur Sicherung des Friedens ehrenvoll in die Heimat entlassen. Konrad verleiht ihm die Abtei Kempten, die nach dem Tode des Abtes Burghard (September 15) vakant war, als beneficium; Ernst verteilt die Kemptener Güter unter seine Ritter.

Überlieferung/Literatur

Wipo, cap. 11: In qua expeditione supradictus Ernustus dux Alamanniae aliquantulum regi militans Campidonensem abbatiam, licet contra fas et ius esset liberam rem nisi liberaliter servire, in beneficium accepit a rege et ad tutandam patriam honorifice remissus est. Herim. Augien. 1026: Ernest dux ... Campidonensem loco beneficii abbatiam accepit suisque militibus distribuit.

Kommentar

Die Entsendung Ernsts nach Schwaben hängt mit der Fehde des Grafen Welf gegen das Bistum Augsburg zusammen (Annales Augustani 1026, Wipo cap. 19, Chron. Suev. univ. 1027), die bedrohliche Ausmaße angenommen hatte und deshalb besondere Bedeutung gewann, weil Bruno von Augsburg als Vormund des jungen Heinrich III. die Reichsgewalt in Deutschland während des Italienzuges Konrads vertrat. Der König hatte die Absicht, seinen Stiefsohn, der selbst noch vor kurzem in der Reihe der aufständischen Fürsten gestanden hatte, durch die Verleihung von Kempten zu gewinnen und gegen den einflußreichen Grafen Welf auszuspielen. Aus den Worten „ad tutandam patriam remissus est” will Breßlau, Jahrbücher 1, 198 ff., eine „spezielle Bevollmächtigung” erschließen; eine solche war aber nicht erforderlich, denn die Friedenswahrung ist ja der wesentliche Inhalt der Amtspflichten des Herzogs.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI III,1 n. 71c, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1026-09-15_1_0_3_1_0_139_71c
(Abgerufen am 25.04.2024).