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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,1

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Verschwörung deutscher Fürsten gegen den König; Abfall Ernsts von Schwaben, der mit Konrad dem Jüngeren und der lothringischen Opposition, deren Beziehungen nach Frankreich und Italien reichen, in Verbindung tritt. Wipo cap. 10: hoste pacis diabolo suadente Ernestus dux Alamanniae, Chuono dux Franciae, Fridericus dux Liutharingorum cum aliis plerisque contra regem Chuonradum consenserunt. Auch Graf Welf gehörte der Verschwörung an (Ann. Augustani, Sangallenses maiores, Herim. Aug., Chron. Suevicum univ. 1025). Die Beweggründe des Abfalles Ernsts sind uns unbekannt; sie dürften in erster Linie in rein persönlichen Gegensätzen zum Stiefvater zu suchen sein. Eine Andeutung in dieser Richtung mögen vielleicht die letzten Worte seines Vaters, Ernsts I. von Schwaben, enthalten, die bei Thietmar VII 10 überliefert sind; sterbend soll er seine Gemahlin ermahnt haben, ihre Ehre zu wahren und seiner nicht zu vergessen: uxorem meam, ut honorem suum servet et mei non obliviscatur, ammonete. In der Literatur pflegt man allgemein den burgundischen Erbanspruch Ernsts, dessen Mutter Gisela eine Nichte Rudolfs III. war, als Motiv seiner Empörung anzuführen; der über burgundische Verhältnisse gut unterrichtete Wipo sagt freilich davon nichts. Möglicherweise war es auch die burgundische Frage, die Ernst und Konrad den Jüngeren, gleichfalls den Sohn einer Nichte Rudolfs III., zusammenführte.

Kommentar

Vgl. Breßlau, Jahrbücher 1, 92 ff. und 460 ff.

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Empfohlene Zitierweise

RI III,1 n. 40c, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1025-00-00_2_0_3_1_0_88_40c
(Abgerufen am 28.03.2024).