Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,1

Sie sehen den Datensatz 32 von insgesamt 534.

Hoftag. Auf dieser glänzenden Versammlung (Teilnehmer siehe Nr. 26) huldigen sehr viele sächsische Große, die der Wahl nicht beigewohnt hatten. Die Ereignisse finden ihre Parallele in der Huldigung, die Heinrich II. zu Merseburg im Jahre 1002 von Herzog Bernhard von Sachsen entgegennahm. Damals wurde das sächsische Volksrecht vom neuen Herrscher feierlich bestätigt (Thietmar V, 9; Jahrbücher Heinrichs II., 1, 221 ff.). Das Gleiche weiß Wipo cap. 6 von Konrad II. zu berichten: reversus rex de Ribuariis ad Saxoniam venit, ibi crudelissimam legem Saxonum secundum voluntatem eorum constanti auctoritate roboravit. Man wird diese Handlung am ehesten mit der feierlichen Tagung zu Minden am Weihnachtsfest in Verbindung bringen (so Breßlau, Jahrbücher 1, 41 f.) und annehmen, daß die Sachsen ihre Huldigung auch diesmal von der Anerkennung ihres Stammesrechtes durch den neuen nichtsächsischen Herrscher abhängig machten.

Überlieferung/Literatur

Ann. Hildesh. 1025; Vita Godehardi prior, cap. 26; Vita Godehardi posterior, cap. 21; Annalista Saxo 1025; Ann. Magdeb. 1025; Annales Quedlinburg. 1024.

Kommentar

Vgl. Breßlau, Jahrbücher 1, 41 f.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI III,1 n. 8c, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1024-12-25_1_0_3_1_0_32_8c
(Abgerufen am 28.03.2024).