RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,1
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Nach dem Tode des Kaisers tritt ein sächsischer Fürstentag zusammen und berät über die Königswahl und andere wichtige Fragen. Es kommt zu einem Vergleich zwischen Bischof Meinwerk von Paderborn und Thietmar, dem Bruder Herzog Bernhards von Sachsen, über die Rechtsstellung der Abtei Helmarshausen, die Heinrich II. den Erben der Stifterfamilie, der auch Thietmar angehörte, entzogen und im Jahre 1017 dem Bistum Paderborn geschenkt hatte (DH. II. 371; Vita Meinwerci, cap. 144; Hirsch, Jahrbücher Heinrichs II., 3, 114). Die darüber ausgestellte Urkunde ist uns nicht erhalten. Der sächsische Adel hat offenbar das Interregnum dazu ausgenützt, seine Forderungen gegenüber dem von Heinrich so sehr begünstigten Meinwerk wenigstens zum Teil durchzusetzen. Meinwerk sah sich auch genötigt, Addila, die Witwe des Grafen Godizo, auf Lebenszeit mit Gütern seiner Kirche auszustatten.
Überlieferung/Literatur
Vita Meinwerci cap. 195.
Kommentar
Vgl. Breßlau, Jahrbücher 1, 12 f.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI III,1 n. l, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1024-07-00_2_0_3_1_0_11_l
(Abgerufen am 19.04.2024).