RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5
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Hier wäre die angebliche Privilegierung des durch König Stephan (von Ungarn) begründeten Kapitels von Stuhlweißenburg durch Benedikt (VIII.) (n. † 1085) einzuordnen.
Kommentar
Deér in: MIÖG. 79/1971, 27 und Györffy, Dipl. Hung. I 93 n. 15 haben darauf aufmerksam gemacht, daß die Gründung des Kapitels gemäß den vorhandenen Quellen angeblich erst nach dem gemeinsamen Kriegszug Stephans und des byzantischen Kaisers Basileios II. gegen die Bulgaren stattgefunden hat bzw. Beutestücke aus diesem Krieg nach Stuhlweißenburg gekommen sein sollen. Damit ist 1018 Terminus post quem. Eine päpstliche Privilegierung von Stuhlweißenburg ist nur zu vermuten, nicht aber zu beweisen.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI II,5 n. †1200a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1018-00-00_1_0_2_5_0_1257_F1200a
(Abgerufen am 20.04.2024).