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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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In Gegenwart des Papstes Benedikt (VIII.), des Erzbischofs Seguin von Bordeaux, der Bischöfe Islo von Saintes, Grimoard von Angoulême und Giselbert von Poitiers, der Herzöge Sancho (Wilhelm) von Gascogne und Wilhelm (V.) von Aquitanien sowie des Grafen Wilhelm (II.) von Angoulême und anderer Rompilger berichtet Wardrad (von Jarnac) über die Errichtung des Klosters Bassac (D. Saintes) und läßt die Gründungsurkunde verlesen, die durch Anbringung eines Papstsiegels bestätigt wird.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Gründungsurkunde Wardrads für Bassac (Denyse, St-Étienne de Bassac 83). Reg.: Zimmermann, PUU. 986 n. 519. Lit.: Gall. Christ. II 1061 u. 1109; Denyse, St-Étienne de Bassac 4 ff.; Mallat, Notice historique sur Grimoard 20 ff.; Tricoire, Les évêques d'Angoulême 87 f.; Delamain, Jarnac 22 ff.

Kommentar

Zur Überlieferung vgl. auch Wiederhold, PUU. in Frankreich VI 19 Anm. 6. Ein Privileg Benedikts VIII. für Bassac existiert nicht, man begnügte sich wohl mit der Bestätigung durch Besiegelung, die laut der Gründungsurkunde Wardrad in Rom erbat: exposco, ut scriptorum vestrorum apicibus corroberetur et authoritatis vestrae sigillo sigilletur. Die Gründungsurkunde trägt das Datum: Acta sunt haec regnante Roberto Francorum rege a. ab incarn. Dom. MII., ind. XV., wobei das Inkarnationsjahr wohl verschrieben ist und in 1017 verbessert werden muß, da nur dieses Jahr, für das auch die 15. Indiktion stimmt, in den Pontifikat Benedikts VIII. fällt. Wird die damals in Rom gebräuchliche griechische Indiktion der Berechnung zugrunde gelegt, so ergibt sich die Ausstellung der Urkunde in der Zeit vor dem 1. Sep. 1017. Vgl. zu dieser Verbesserung der Datierung auch Denyse 6 f. u. bes. 7 Anm. 2, der freilich das Problem letztlich unentschieden läßt und immerhin für möglich hält, daß die Urkunde bereits im Jahre 1002 ausgestellt wurde, als Wardrad in Rom den päpstlichen Auftrag zur Klostergründung erhielt, und erst bei einem zweiten Romaufenthalt Wardrads die Bestätigung Benedikts VIII. eingeholt wurde. Von der ersten Romreise Wardrads berichtet ebenfalls die Gründungsurkunde, doch muß diese in die Jahre 1013‒1016 datiert werden (vgl. n. 1112). Mallat 20 ff. glaubt die Datierung 1002 beibehalten zu können, verweist darauf, daß angeblich in diesem Jahre die genannten französischen Bischöfe und Fürsten in Rom waren (vgl. auch n. 964) und vermutet, daß die Gründung von Bassac mit dem Konflikt des Bischofs Grimoard von Angoulême mit dem Vizegrafen Wido von Limoges (n. 964) insofern im Zusammenhang stand, als erst dadurch die Grafschaft Jarnac aus dem Gebiet der Grafschaft Limoges gelöst wurde, an Wardrad kam und diesen instand setzte, das Kloster Bassac zu begründen. Das bleibt jedoch bloße Vermutung und auch die Namen des die Gründung bestätigenden Herzogs von der Gascogne und des Erzbischofs von Bordeaux, die erst 1010 zur Regierung kamen (vgl. Pfister, Robert le Pieux 289 und Gall. Christ. II 799) verweisen die Ereignisse in den Pontifikat Benedikts VIII. Überhaupt hat schon Mabillon, Ann. IV 237 die gleichzeitige Anwesenheit so vieler französischer Bischöfe und Fürsten in Rom bezweifelt und vermutet, daß Wardrad in Rom nur die Bestätigung des Papstes erlangt habe, die der anderen aber erst bei der wohl 1017 erfolgten Klosterweihe erteilt wurde. Laut der allerdings erst späten Grabschrift des Wardrad soll die Klostergründung ca. a. Dom. MIX. erfolgt sein (vgl. Delamain 25). Stiftung und Weihe des Klosters erwähnen auch Ademar v. Chabannes (Chavanon 185 Anm. f) und die Hist. pont. et comitum Engolismensium (Boussard 15 f.). Laut beiden Quellen hat Wardrad das Kloster später testamentarisch der römischen Kirche tradiert und einen Jahreszins von fünf Solidi festgelegt. Zu dieser Zinspflicht vgl. auch Pfaff Lib. censuum 331 n. 575.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 1199, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1017-09-00_1_0_2_5_0_1255_1199
(Abgerufen am 19.03.2024).