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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Verhandlungen über die Gründung eines katalonischen Bistums. Graf Bernhard von Besalú und dessen Sohn Wilhelm ersuchen den Papst Benedikt VIII. in eigenem sowie im Namen der Grafen Wifred von Cerdaña um die Erlaubnis, in ihrem Herrschaftsgebiet ein Bistum zu errichten, unterstützen ihre Bitte mit Hinweis auf ihr Schutzverhältnis zum Papsttum (n. 665), versprechen eine ausreichende Dotation des Bistums, schlagen als dessen Sitz nebst zwei anderen Orten Besalú vor und erbitten die Bischofsweihe für Bernhards ebenfalls anwesenden Sohn Wifred. Gleichzeitig ersuchen sie um ein Schutzprivileg für das Kollegiatstift in Besalú und um eine Entscheidung über die Klage gegen die Nonnen von San Juan de las Abadesas (n. 1173). Eine vom Papst veranstaltete Synode berät über die Wünsche, worauf der Papst die Gründung eines Rom unmittelbar unterstellten Bistums an einem vom Stifter auszuwählenden Orte genehmigt, Wifred wunschgemäß weiht, das Kollegiatstift Besalú in den Papstschutz aufnimmt und darüber entsprechende Urkunden (n. 1186 u. n. 1187) ausstellen läßt. Den Nonnen, welche der päpstlichen Ladung (n. 1173) nicht gefolgt waren, wird kein neuer Termin gesetzt, sondern über sie gemäß den Wünschen Bernhards entschieden. Der in Rom anwesende Abt Oliba von Ripoll, der auch für sein Kloster ein Papstprivileg erhält (n. 1185), bekommt gemeinsam mit dem Bischof Borell von Vich den Auftrag, anstelle der Nonnen in San Juan Regularkleriker anzusiedeln (n. 1188). Graf Bernhard tradiert das Kloster der römischen Kirche; später wird es mit päpstlichem Konsens dem neuen Bistum unterstellt, zu dessen Sitz man Besalú wählt.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 1186, n. 1187, n. 1188, n. 1189 u. n. 1200. Reg.:Lit.: Kehr, Prinzipat 19 f.; Vincke, Staat und Kirche 356 f.; Villada, Hist. de España III 296; Abadal, L'abat Oliba 125 ff.; Ponsich, Le Conflent 291 f.; Valls-Taberner u. Soldevila, Hist. de Cataluña 111; Engels, Episkopat und Kanonie 98 ff.; Bauer, Rechtsverhältnisse 95 ff.; Engels, Schutzgedanke 129 f., 214 f. u. 234; Fried, Schutz für Laienfürsten 57.

Kommentar

Der Beginn der Verhandlungen läßt sich aus n. 1183 auf den 8, Jan. 1017 festlegen, an welchem Tage Graf Bernhard das Papstprivileg für Camprodón unterschrieb und in Rom nachweisbar ist. Vielleicht war er aber schon Ende 1016 mit seinem Gefolge nach Rom gekommen und hatte hier Weihnachten verbracht, vielleicht auch persönlich die Anklagen gegen die Nonnen (n. 1173) vorgebracht. Die Papstsynode fand Ende Jan. 1017 statt, wie sich aus n. 1186 ff. ergibt. Als Teilnehmer erscheinen die Bischöfe Dominik von Sutri, Robert (II.) von Segni, Johannes von Orte, Benedikt von Cerveteri, Petrus von Piperno, Benedikt (II.) von Porto, Johannes von Fondi und Linolt. Außer dem Grafen Bernhard, dessen Bruder Oliba und den beiden Söhnen des Grafen Wilhelm und Wifred waren wohl noch Bernhards Frau Tota, welche die Dotationsurkunde für Besalú unterschrieb (n. 1186), Abt Bonifilius von Bañolas und Camprodón, der für seine beiden Klöster je ein Papstprivileg erhielt (n. 1183 u. n. 1184), sowie wohl auch jene drei Kleriker aus Vich damals in Rom, welche Anklage gegen die Nonnen von San Juan erhoben hatten. Daß den Angeklagten kein neuerlicher Termin gewährt wurde, hängt sicherlich mit den Bestrebungen des Grafen zusammen, zu einer raschen Erledigung seiner Bistumspläne zu gelangen. Die Schuld der Nonnen wurde als notorisch angesehen, doch hat der Papst immerhin noch das Gutachten der Bischöfe für nötig erachtet. Zur Exemtion des Bistums Besalú von der Metropolitangewalt vgl. auch Vehse in ZRG. KA. 26/1937, 100 u. 130 ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 1182, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1017-00-00_4_0_2_5_0_1238_1182
(Abgerufen am 28.03.2024).