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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Auf Grund einer gemeinsam vom Grafen Bernhard (Tallaferro) von Besalú, dem Archidiakon, dem Primizerius und dem Kustos der Kirche von Vich erhobenen Anklage gegen die Äbtissin (Ingilberga) und die Nonnen des Klosters San Juan de las Abadesas (D. Vich) wegen deren unzüchtigen Lebenswandels sendet Papst Benedikt VIII. an die Angeklagten ein Mandat und lädt sie ein, sich in Anwesenheit der Kläger an einem festgesetzten Tage bei einem kanonischen Prozeß in Rom zu verteidigen oder hiezu ihre Vertreter zu schicken.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 1188. Reg.:Lit.: Kehr, Prinzipat 20; Abadal, L'abat Oliba 117.

Kommentar

Zur Kritik vgl. n. 1188. Der Prozeß wurde vom Grafen angestrengt, um die Nonnen aus ihrem Kloster zu vertreiben, das Sitz eines Bistums werden sollte. Die päpstliche Entscheidung fiel Ende Jan. 1017, da die Angeklagten der päpstlichen Vorladung nicht Folge geleistet hatten. Das päpstliche Mandat ist heute nicht mehr erhalten, der Verlauf der Ereignisse läßt sich aus n. 1188 nur ungenügend rekonstruieren.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 1173, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1016-00-00_2_0_2_5_0_1229_1173
(Abgerufen am 19.04.2024).