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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,1

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Konrad heiratet Gisela. Thietmar 7, 45 bezeichnet das Paar 1017 August 27 als verheiratet. Da Heinrich III. 1017 Oktober 28 geboren (Steindorf, Jahrbücher 1, 1 f.), Herzog Ernst I. von Schwaben 1015 Mai 31 gestorben ist (Hirsch, Jahrbücher 3, 23 f.), dürfte die Ehe wohl 1016, spätestens Januar 1017 geschlossen worden sein. ‒ Giselas Geburtsdatum ist umstritten. Nach Angabe der Bleitafel, die bei Öffnung des Grabes der Kaiserin im Dom zu Speyer unter ihrem Haupt gefunden wurde, soll sie 999 November 11 geboren sein. Gegen dieses Datum hat Grauert, Die Kaisergräber im Dom zu Speyer, 538 f. Bedenken vorgebracht, die von A. Hofmeister, HVjschr. 19, 1919, 387 Anm. 3 in verschärfter Form ausgesprochen und von F. Curschmann, 2 Ahnentafeln, S. 10 geteilt wurden. Wenn man das Datum gelten ließe, wäre die spätere Kaiserin im Jahre 1016, als sie, bereits zum zweiten Male verwitwet, Konrad die Hand reichte, nachdem sie 3 Kindern, nämlich Liudolf, dem Sohn des Grafen Brun, ferner Ernst und Hermann von Schwaben das Leben geschenkt hatte, erst 17 Jahre alt gewesen. Man müßte ferner annehmen, sie habe beim Tode ihres Bruders, Hermanns III. von Schwaben (†1012 April 1) erst 12 ½ Jahre gezählt. Denn nach Hermann von Reichenau ad 1012 verdankte Ernst I. aus dem Hause der Babenberger seine Erhebung zum Herzog von Schwaben dem Umstand, daß er mit Gisela vermählt war. Dazu stimmt es, daß Ernst II. zur Zeit der Wahl Konrads zum König zwar noch minderjährig war (nach Wipo cap. 1, S. 10 unterstand er damals noch der Vormundschaft seines Vaterbruders, des Erzbischofs Poppo von Trier), aber bereits 1025 im Aufstand gegen den königlichen Stiefvater (vgl. unten Nr. 40 c) selbständig handelte. Es ist daher mit Hofmeister l. c. anzunehmen, daß er damals 15 Jahre zählte, also um 1010 geboren ist, was mit den Angaben der Bleitafel unvereinbar erscheint. Andererseits wird man sich freilich nicht leicht über ein derart gut beglaubigtes Quellenzeugnis hinwegsetzen. Daher hat E. Brandenburg, Probleme um die Kaiserin Gisela (Berichte über die Verhandlungen der Sächsischen Akademie der Wissenschaften, Phil.-Hist. Kl., 80. Bd., 1928, 4. Heft, 1 ff.) den Versuch gemacht, das Geburtsdatum 999 zu verteidigen. Er hält Ernst für Giselas ersten Gatten, läßt die Kinder dieser Ehe, Ernst und Hermann, Anfang 1014 bzw. Anfang 1015 geboren sein und hält es für denkbar, daß Ernst II. zur Zeit seiner ersten Erhebung gegen den Stiefvater im Jahre 1025 erst 11 Jahre gezählt habe. Die Ehe mit dem Grafen Brun aber will er zwischen 1015 Mai 31 und 1017 Januar einschalten, da sie angesichts der Jugend Giselas vor der Vermählung mit Ernst nicht Platz findet. Dies fände eine Stütze in den Angaben des freilich erst dem 12. Jahrhundert angehörenden Annalista Saxo (SS. 6, 676), der Brun als ihren zweiten Gemahl bezeichnet. Diese recht gewagten Kombinationen bringt Brandenburg in Zusammenhang mit der Weigerung Aribos von Mainz, Gisela zu krönen und stellt die Hypothese auf, die ablehnende Haltung des Erzbischofs sei nicht auf den kirchlich unerlaubten Verwandtschaftsgrad, sondern auf die Unrechtmäßigkeit der Verbindung zwischen Brun und Gisela zurückzuführen. Man wird dieser Kombination um so weniger folgen, als der Sohn Bruns Liudolfus comes privignus imperatoris in DK. II. 124 als Zeuge auftritt, demnach also im Jahre 1028 bereits mindestens 15 Jahre alt gewesen sein dürfte, während er nach Brandenburg bestenfalls 12 Jahre gezählt haben kann. Die Widersprüche lösen sich doch wohl am besten, wenn man mit Grauert, Hofmeister und Curschmann das Datum 999 fallen läßt. Grauert l. c. 538 zieht die Möglichkeit einer Verschreibung statt 989 in Betracht. Diese Konjektur ist jedoch, wie Brandenburg l. c. 17 gezeigt hat, wenig wahrscheinlich; sie beruht auf der Annahme, der Graveur könnte in der Jahreszahl ein X vergessen und statt DCCCCXXCVIIII die lateinischen Zahlzeichen für 999 geschrieben haben. Eine derartige Schreibung der Zahl 80 wäre aber zumindest höchst ungewöhnlich. Wir müssen uns also damit bescheiden, daß wir das Geburtsdatum der Kaiserin nicht kennen; die meisten Indizien sprechen nach wie vor dafür, daß sie, wie in der älteren Literatur allgemein angenommen, ungefähr so alt war wie Konrad (vgl. Breßlau, Jahrbücher 1, 8 Anm. 3). ‒ Auch Norbert Bischoff, Über die Chronologie der Kaiserin Gisela, MIÖG. 58, 285 ff., hält das Datum der Bleitafel für unglaubwürdig. ‒ Ihre Eltern waren Herzog Hermann II. von Schwaben und Gerberga, Tochter König Konrads von Burgund; in den Adern der letzteren floß durch ihre Mutter Mathilde, eine Tochter des westfränkischen Karolingers Ludwig IV., das Blut Karls d. Gr. Diese Tatsache hebt Wipo, Tetralogus Vers 157 ‒ 160 und Gesta Chuonradi, cap. 4 besonders hervor. Mit Heinrich III. hatte ein direkter Deszendent des großen Karl den Thron bestiegen. Wieso Wipo a. a. O. darauf verfällt, von einer Abstammung in der linea decima quarta zu sprechen, bleibt doch wohl auch nach den Ausführungen Hofmeisters, HVjschr. 19, 1919, 386 ff., ungeklärt. Vgl. Breßlau, Jahrbücher 1, 8 Anm. 3 und Wiponis opera3, 25 Anm. 3. ‒ Wie so manches fürstliche Paar jener Zeit waren Konrad und Gisela in kanonisch verbotenem Grade miteinander verwandt; beide waren Deszendenten König Heinrichs I., Konrad in vierter, seine Gemahlin in dritter Generation; vgl. Thietmar VIII, 62 zu 1017: Cono, cui iam inlicite nupsit neptis sua Ernasti ducis vidua; Näheres über die Verwandtschaft in dem Schreiben Siegfrieds von Gorze an Poppo von Stablo von 1043, Giesebrecht 2 5, 714 ff., auch bei Max Büdinger, Zu den Quellen der Geschichte Kaiser Heinrichs III., 7 ff.; Rodulfus Glaber SS. 7, 66. Siehe unten n und 4 a. ‒ Spätere sagenhaft gefärbte Quellen wollen wissen, Konrad habe seine Gemahlin entführt; Gottfried von Viterbo, SS. 22, 242: Hanc rapuit; Annalista Saxo 1026, SS. 6, 676: duxit eam violenter Conradus suus cognatus. Zeitgenössische Autoren sagen davon nichts. Vgl. Hirsch, Jahrbücher 3, 25; Breßlau, Jahrbücher 1, 8; Brandenburg l. c. 21.

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Empfohlene Zitierweise

RI III,1 n. e, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1015-05-81_1_0_3_1_0_5_e
(Abgerufen am 20.04.2024).