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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Auf Bitten des Papstes Benedikt (VIII.) vertauscht Kaiser Heinrich ein Königsgut in Italien gegen drei päpstliche Patrimonien in Bayern und läßt darüber eine Tauschurkunde ausstellen.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 1128 u. MG. DH. II n. 382, n. 383 u. n. 384 (Böhmer-Graff n. 1921, n. 1922 u. n. 1923). Reg.:

Kommentar

In n. 1128 wird das verlorene Kaiserdiplom mit den Worten sicuti in nostra commutacionum chartula a vobis nobis facta continet (!) erwähnt. Man kann annehmen, daß das Kaiserdiplom etwa dem Wortlaut der päpstlichen Gegenurkunde entsprochen hat. Wie hier dem Kaiser, so wurde wohl auch umgekehrt dem Papste bei Bruch des Tauschgeschäftes eine Strafzahlung von hundert Goldpfund zugesichert. Über die drei dem Kaiser abgetretenen päpstlichen Patrimonien in Bayern Wielenbach, Antiesenhofen und Winhöring vgl. n. 196, n. 302, n. 337 u. n. 719 sowie die dort zitierte Literatur. Sie waren von den Päpsten den Erzbischöfen von Salzburg gegen Zinszahlung übertragen worden. Vermutlich dürfte das Ausbleiben des Zinses und die Schwierigkeit, die entfernten Patrimonien in eigene Verwaltung zu nehmen, Benedikt VIII. zum Abschluß des Tauschgeschäftes veranlaßt haben, während der Kaiser wohl schon damals an eine Vermehrung der Dotation seiner Bamberger Kirche dachte. 1018 wurden die drei Höfe tatsächlich dem Bamberger Domkapitel geschenkt, und die drei darauf bezüglichen zitierten Kaiserdiplome erwähnen das Benedicti peticione vollzogene Tauschgeschäft und datieren es auf den Tag der Kaiserkrönung Heinrichs (in ipsa ordinationis nostrae die). Als vertauschtes Königsgut erscheint in n. 1128 Colle caluus, was Oesterreicher in Die geöffneten Archive Bayerns 3/1823‒24, 482 auf Urbino deutet, während Ficker, Forschungen II 365 Anm. 4 richtig auf die Umgebung von Terni verweist, wo es tatsächlich ein Colle gibt. In den zitierten Kaiserurkunden aus dem Jahre 1018 wird dagegen ein predium Terma dictum als Tauschgegenstand genannt. Zur Deutung dieses Ausdruckes, der wohl ein größeres Gebiet umschreibt, da kaum anzunehmen ist, daß der Papst einen einzigen Königshof gegen drei päpstliche Patrimonien vertauschte, vgl. ebenfalls Ficker. Weiters wird der Tausch in n. 1221 erwähnt, wonach der Papst vom Kaiser omnem illam terram, quam inter Narniam, Terranem vel Spoletum ex regni nostri parte habuimus erhalten haben soll. Wohl auf Grund der Erwähnung von Narni in allen genannten Urkunden berichtet endlich Martin v. Troppau (MGSS. XXII 466) irrig, daß Kaiser Heinrich apud papam Bamberg gegen Narni eingetauscht habe, woraus in einem Auct. zur Cont. III. der Gesta abb. Trudonensium zum Jahre 1005 (MGSS. X 381) die merkwürdige Nachricht wurde, Heinrich habe consensu pape das Bistum Narni nach Bamberg übertragen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 1127, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1014-02-14_3_0_2_5_0_1182_1127
(Abgerufen am 19.04.2024).