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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Papst Benedikt VIII. bestätigt auf Bitten des Abtes Theodelin von Bourgueil-en-Vallée (D. Angers) und Maillezais (D. Poitiers), der deswegen nach Rom gereist war, die Privilegien dieser beiden Klöster.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Chartular v. Bourgueil des 18. Jh. (ed. Ramackers, PUU. in Frankreich V 368 Anm. 3). Reg.:Lit.: Dupont, Monographie du Cartulaire de Bourgueil 26.

Kommentar

Die Erwähnung stammt aus einer französisch geschriebenen Geschichte der Abtei Bourgueil aus dem 18. Jh., die dem zitierten Chartular beigeheftet ist. Abt Theodelin, der beiden Klöstern vorstand, wird im französischen Text Teudon genannt. Er wurde nach dem am 21. Nov. 1012 erfolgten Tode des Abtes Berno von Bourgueil (vgl. Dupont 26) dessen Nachfolger. Daraus ergibt sich die Datierung seiner Romreise in die Zeit zwischen 1013 und dem Tode des Papstes Benedikt VIII. Ob ein oder zwei Papstprivilegien erworben wurden, läßt sich aus der späten Nachricht nicht entnehmen. Weder über die Romreise des Abtes noch über die Privilegierung der beiden Klöster durch Benedikt VIII. existieren heute andere Quellen.

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 1109, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1013-00-00_1_0_2_5_0_1164_1109
(Abgerufen am 28.03.2024).