Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,4

Sie sehen den Datensatz 506 von insgesamt 1024.

Vor Heinrich erscheint Bischof Thietmar von Merseburg, der noch vor der Einsetzung eines neuen Magdeburger Erzbischofs über die volle Wiederherstellung seiner Diözese sowie über die Rückgabe von Besitzungen verhandeln will. Der König verspricht ihm eine gerichtliche oder außergerichtliche Erledigung seiner Forderungen.

Überlieferung/Literatur

Thietmar VI, 81 (49).

Kommentar

Zur Sache vgl. R. Holtzmann, in Sachsen u. Anhalt 2 (1926) 69. – Der Ortsname „Sehusun” ist nach Holtzmann, Thietmar 371 Anm. 6 auf Seehausen (23 km westl. v. Magdeburg) zu beziehen und nicht auf das am Harz zwischen Goslar und Gandersheim liegende Seesen (so Jbb. Heinrichs II. 2, 337), denn am nächsten Tage ist der König bereits in Magdeburg nachweisbar; vgl. Reg. 1763 c.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI II,4 n. 1763b, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1012-09-21_1_0_2_4_1_506_1763b
(Abgerufen am 29.03.2024).