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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,4

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Heinrich führt längere Verhandlungen mit dem Dompropst Walthard über dessen Nachfolge als Erzbischof von Magdeburg. Schließlich wird dieser auf Wunsch des Königs von den Großen neuerlich gewählt und von ihm mit Ring und Stab investiert, worauf Walthard den Treuschwur leistet. – Bischof Thietmar von Merseburg bespricht Angelegenheiten seines Bistums mit dem König, der ihm Unterstützung zusagt. – König Heinrich berät sich mit den Fürsten über das Vorgehen gegen Herzog Boleslaw von Polen. Da er die Absicht hat, gegen seine aufständischen Schwäger (die Grafen von Luxemburg) zu ziehen, beauftragt er den neuen Magdeburger Erzbischof mit den polnischen Angelegenheiten sowie mit der Verwaltung des Königsgutes in Sachsen.

Überlieferung/Literatur

Thietmar VI, 66 (44) f.; Ann. Quedlinburg. (SS. 3, 81).

Kommentar

Vgl. Jbb. Heinrichs II. 2, 329 ff. – Nach Thietmar VI, 68 wurde Walthard auf Befehl des Königs am 21. Juni von Bischof Arnulf von Halberstadt inthronisiert und am folgende Tage durch Bischof Eid von Meißen zum Bischof geweiht.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,4 n. 1760f, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1012-06-15_1_0_2_4_1_491_1760f
(Abgerufen am 28.03.2024).