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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Papst (Benedikt VIII.) verleiht dem Salvatorkloster in Settimo (D. Florenz) auf Bitten seines Abtes Guarinus, der ihm über seinen Zwist mit Bischof Hildebrand von Florenz berichtet hatte, die Exemtion von der bischöflichen Gewalt (ut Septimensis ecclesia neque Florentinae neque ulli ecclesiae ulterius subiacerat nisi Romanae), nimmt das Kloster in den päpstlichen Schutz und gestattet dem Abte das Tragen von Bischofsstab, Mitra, Sandalen und Handschuhen bei klösterlichen Meßfeiern.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Vita Johannis Gualberti 2 (MGSS. XXX 1105). Reg.: IP. III 53 n. *1. Lit.: Davidsohn, Gesch. von Florenz I 148 f.; C. C. Calzolai, La storia della badia a Settimo (Florenz 1958) 20 f.; Goez, Reformpapsttum und Adel 217.

Kommentar

Das päpstliche Privileg ist verloren und nur aus der zitierten, aus dem Ende des 11. Jh. stammenden Lebensbeschreibung des Johannes Gualbertus von Vallombrosa bekannt, wo Abt Guarinus als Vorläufer des Johannes Gualbertus im Kampf um eine Reform der Kirche in Tuszien erwähnt wird. Über die Veranlassung des päpstlichen Privilegs vgl. Davidsohn 148 f. In der Vita wird der ausstellende Papst nicht mit Namen genannt, doch verweist Davidsohn auf Benedikt VIII., da Guarinus als Abt von Settimo sicher für die Zeit von 1011 bis 1034 bezeugt ist; vgl. Davidsohn 147. Calzolai datiert auf 1012. Die Exemtion des Klosters wurde in späteren Papsturkunden, von denen als erstes ein Privileg Leos IX. von 1049 erhalten ist (IP. III 53 n. 2). bestätigt, doch verlautet in den Nachurkunden nichts von der Ausstattung des Abtes mit den Pontifikalien. Möglicherweise wurden diese nur dem Abt Guarinus als persönliches Vorrecht zugestanden. Andernfalls müßte man daran denken, daß der anonyme Schreiber der Vita im Interesse der Verherrlichung seiner Helden mehr berichtet habe, als den Tatsachen entsprach.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 1099, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1012-00-00_14_0_2_5_0_1153_1099
(Abgerufen am 18.04.2024).