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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Papst Benedikt (VIII.) sendet auf oftmalige Klagen des Abtes Winizo vom Salvatorkloster am Montamiata durch Gesandte ein Schreiben an Bischof Ariald (II.) von Chiusi (Arialdo episcopo Clusinensi) und befiehlt ihm als dem zuständigen Diözesanbischof, die dem Kloster gehörigen Pfarrkirchen zu weihen.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 1155. Reg.: JL. *4031; IP. III 240 n. *7.

Kommentar

Der damals bereits seit längerer Zeit währende Streit zwischen dem Abte und dem Bischof hatte im Jahre 1007 zu einer Verhandlung vor König Heinrich II. geführt, bei welcher der Bischof versprechen mußte, die taxfreie Weihe der dem Kloster gehörigen Pfarrkirchen nicht länger zu verweigern; vgl. Manaresi, FSI. 96/1958, 495 ff., Böhmer-Graff n. 1631 und Canestrelli in Bullet. Senese 18/1911, 95. Da der Bischof anscheinend sein Versprechen nicht hielt, wandte sich der Abt an den Papst, doch hat auch dessen Mandat keinen Erfolg gehabt (vgl. n. 1154). Zur Datierung vgl. n. 1155. An den Verhandlungen vom Jahre 1007 nahm auch Abt Hugo I. von Farfa teil; vgl. n. 1033.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 1096, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1012-00-00_11_0_2_5_0_1150_1096
(Abgerufen am 19.04.2024).