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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,4

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Hoftag zur Beilegung des Streites mit dem Luxemburger Grafenhaus (vgl. Reg. 1716 a). Anwesend sind der frühere Bayernherzog Heinrich V. sowie dessen Bruder Bischof Dietrich von Metz und oberlothringische Anhänger des Königs, nämlich Herzog Dietrich und Bischof Heimo von Verdun. Die Verhandlungen führen nur zu einem zeitlich begrenzten Frieden (Thietmar: pace tamen ad tempus facta). – Dieser Waffenstillstand wird bald darauf von den beiden Luxemburgern dadurch gebrochen, daß sie Herzog Dietrich und Bischof Heimo auf ihrer Rückreise von Mainz in Odernheim (im Wormsfeld bei Alzey) überfallen. Während der Bischof entkommen kann, wird der Herzog schwer verwundet, in Gefangenschaft geführt und erst nach Stellung von Geiseln freigelassen.

Überlieferung/Literatur

Thietmar VI, 52, 59 (39); Ann. Quedlinburg. (SS. 3, 80); Epitome Sangall. (SS. 13, 70); Herimanni Augiens. Chronicon (SS. 5, 119).

Kommentar

Unter Thietmars „concilium” ist ein weltlicher Hoftag zu verstehen; vgl. dazu M. Lintzel, Beschlüsse d. deutschen Hoftage 58 (Hist. Stud., hrsg. v. Ebering 161, 1924). – Dem abweichenden Bericht der verfälschten und bezüglich ihrer Entstehungszeit umstrittenen Fundatio monast. Brunwilarens. (vgl. Wattenbach-Holtzmann, Geschichtsquellen I/4, 664 f.) kann nur entnommen werden, daß auch Pfalzgraf Ezzo sich den aufständischen Luxemburgern angeschlossen hatte. – Bischof Berthold von Toul, der noch am 18. Juli zu Trebur vom König DH. II. 235 (Reg. 1748) erwirkt hatte, könnte sich dem Herzog Dietrich und dem Verduner Bischof für die Heimreise angeschlossen haben, denn Thietmar l. c. läßt dem Überfalle nur wenige „cum episcopis” entkommen. – Vgl. Jbb. Heinrichs II. 2, 310 f.; H. Renn, Luxemburger Grafenhaus, in Rhein. Archiv 39 (1941) 94 f.; Holtzmann, Kaiserzeit 426.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,4 n. 1747a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1011-07-00_1_0_2_4_1_462_1747a
(Abgerufen am 28.03.2024).