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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Papst Sergius (IV.) gewährt allen, die die Marienkirche am Karmel (in Palästina) an genannten Festtagen besuchen und beschenken oder zerstörte Ordenshäuser der Karmeliter restaurieren und in deren Bruderschaft eintreten, ein Drittel Sündennachlaß.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Urk. Sixtus' IV. von 1477 April 1 (Acta pont. Danica IV 156).

Kommentar

Vgl. über die den Karmelitern (ordinem b. Mariae de monte Carmelo) ausgestellte Urkunde Sixtus' IV. und deren erfundene Vorurkunden schon n. † 16 a. Irrig erhält der Papst Sergius die Ordnungszahl V. Ob der Fälscher ihm wegen seines aus n. † 1048 und n. † 1049 bekannten Engagements für Palästina eine Ablaßurkunde für die Karmeliter zugeschrieben hat, läßt sich nicht sagen. Jedenfalls erscheint eine solche nur vor dem Bekanntwerden der am 18. Okt. 1009 erfolgten Zerstörung der Jerusalemiter Grabeskirche in Rom und vor den durch n. † 1049 bezeugten Aktionen sinnvoll, woraus sich die vorgeschlagene Datierung ergäbe.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. †1041a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1009-00-00_6_0_2_5_0_1094_F1041a
(Abgerufen am 20.04.2024).