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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,4

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Kriegszug gegen Adalbero. Dieser hatte, nachdem seine Wahl zum Erzbischof von Trier von König Heinrich nicht anerkannt worden war (vgl. Reg. 1680 b), die Pfalz in der Stadt besetzt, diese sowie die Moselbrücke gegen den König befestigt und die Vasallen zur Anerkennung seiner Lehensoberherrschaft gezwungen. Auf der Seite Adalberos standen dessen Brüder, Herzog Heinrich von Bayern und Bischof Dietrich von Metz sowie die Grafen Friedrich und Gerhard. Da sich Erzbischof Megingaud, obwohl er Kirchengut zur Gewinnung von Vasallen ausgetan hatte, seinem Gegner gegenüber nicht durchsetzen konnte, eilt der König mit Truppen nach Trier, wo er Megingaud inthronisieren und weihen, Adalbero aber exkommunizieren läßt. Die Pfalz wird eingeschlossen, wobei Stadt und Umgebung, die sich erst vom Normanneneinfall einigermaßen erholt haben, arg verwüstet werden. Den Belagerten gelingt es, bei einem Ausfall einen königlichen Proviantzug abzufangen und die Verfolger niederzumachen. Auch die Belagerungstürme, die der König aus abgerissenen Häusern errichten läßt, werden in Brand gesteckt. Nach langer Belagerung ergeben sich die Aufständischen, für die Herzog Heinrich von Bayern durch List einen freien Abzug erreichen kann.

Überlieferung/Literatur

Thietmar VI, 36 (26); Gesta Treverorum cap. 30 (SS. 8, 171 f.); Ann. Quedl. (SS. 3, 79); Herimanni Augiens. Chronicon (SS. 5, 119); De calamitate abbatiae s. Martini (SS. 15/2, 740): Epitome Sangall. (SS. 13, 70); Ann. Coloniens. (SS. 1, 99).

Kommentar

Unrichtig ist die Angabe der Gesta Treverorum l. c., der König habe die Pfalz „a dominica post Albas usque ad Kal. Septembris” (4. April–1. September) belagert, denn erstens war Erzbischof Liudolf erst am 6./7. April gestorben (vgl. Reg. 1680 b), und zweitens hatte der König noch am 16. Juli in Forchheim geurkundet (Reg. 1693). Die Belagerung konnte wohl erst gegen Ende dieses Monats aufgenommen worden sein, und sie hat nach den Ann. Quedlinburg. l. c. 16 Wochen, also bis gegen Ende November gedauert; noch bis 4. dieses Monats ist der König urkundlich in Trier nachweisbar (vgl. Regg. 1694–1696); vgl. NA. 22 (1897) 148 Anm. 1. – Der Bayernherzog Heinrich hatte sich wohl noch nicht offen auf die Seite seines rebellischen Bruders gestellt. – Vgl. Jbb. Heinrichs II. 2, 203 ff., 208; H. Renn, Luxemburger Grafenhaus, in Rhein. Archiv 39 (1941) 92 f.; Holtzmann, Kaiserzeit 424; Regg. 1699 d, 1716 a.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,4 n. 1693a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1008-07-00_1_0_2_4_1_384_1693a
(Abgerufen am 29.03.2024).