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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Der aus Frankreich zurückgekehrte Papstlegat Bischof Petrus von Piperno berichtet dem Papst Johannes (XVIII.) einerseits über seine freundliche Aufnahme durch König Robert (II.) von Frankreich, anderseits über die ihm seitens des französischen Episkopates zuteil gewordene Mißachtung und besonders über die Ereignisse auf der Synode (von Orléans), wo Erzbischof Leotherich von Sens und dessen Suffragan Fulko von Orléans versucht hatten, in Gegenwart des Legaten ein dem Kloster Fleury gewährtes Papstprivileg zu verbrennen.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Andreas v. Fleury, Vita Gauzlini 13 f. (Bautier-Labory 52). Reg.:Lit.: Pfister, Robert le Pieux 68; Schieffer, Legaten 46 f. Head, Hagiography 256 f.

Kommentar

Vgl. weiters die Papstmandate n. 1027, n. 1028. n. 1029 u. n. 1030. Sie ergingen laut der Vita auf Grund des Berichtes des Papstlegaten (rescito hoc, papa Johannes, relatu Petri unius cardinalium apostolicę sedis, qui huic forte interfuerat conventui). Über die Entsendung des Papstlegaten und deren Veranlassung vgl. n. 1018. Daß die französische Synode, an der der Legat teilnahm, in Orléans stattfand, vermutete bereits Pfister. Ihr Zeitpunkt läßt sich laut Schieffer zwischen dem 11. Juli und dem 1. Okt. 1007 festlegen, so daß die Rückkehr des Legaten nach Rom und die päpstlichen Maßnahmen wohl auf Ende 1007 zutreffend datiert werden können. Bei der in Orléans angegriffenen Papsturkunde handelt es sich um das n. 777 zugrundeliegende Privileg Gregors V. für Fleury. Das dort ausgesprochene Verbot an den Episkopat, im Klostergebiet ohne Konsens des Abtes bischöfliche Funktionen zu vollziehen, hatte beim Fest der Translatio Benedicti am 11. Juli 1007 laut der Vita zu einem schweren Konflikt zwischen Bischof Fulko von Orléans und Abt Gauzlin von Fleury geführt, als der Bischof zur Durchführung der Feierlichkeiten gewaltsam ins Kloster eindrang und von hier erst vertrieben werden mußte. Die Synode von Orléans sollte unter königlichem Vorsitz und in Beisein des Legaten den Streit entscheiden. Vgl. dazu auch Pfister 316; wo die Ereignisse aber fälschlich ins Jahr 1008 datiert werden; vgl. ebenso Bautier-Labory 52 Anm. 5.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 1026, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1007-00-00_1_0_2_5_0_1078_1026
(Abgerufen am 19.04.2024).