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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Papst Johannes (XVIII.) bestätigt durch Unterschrift, Besiegelung und Androhung der Exkommunikation eine Urkunde König Roberts (II.) von Frankreich, worin dieser auf Intervention seiner Mutter Adelheid und seiner Frau Bertha sowie auf Bitten des Bischofs Rainald von Paris und dessen Vaters, des Grafen Burchard (von Vendôme, Corbeil, Melun und Paris), deren für das Seelenheil von (Burchards Frau) Elisabeth erfolgte Schenkung genannter Besitzungen im Gau von Paris, in der Grafschaft Melun und im Gâtinais (in pago Parisiacense ... in comitatu Milidunensi ... in Vvastinensi pago) an das Kloster Saint-Maur-des Fossés (monasterio Fossatensi) (D. Paris) unter dem Abte Teuton bestätigt.

Überlieferung/Literatur

Drucke: Bourel, Vie de Bouchard 16 Anm. 2; Boussard, Actes 94 Anm. 1. Reg.: Newman, Cat. 9 n. 9; Zimmermann, PUU. 821 n. † 428. Lit.: Boussard, Actes 83 ff.

Kommentar

Die Papstunterschrift lautet: Ego Johannes sanctę catholicę et apostolicę ęcclesię pręsul hoc scriptum propriis manibus corroboravi et nostrum sigillum subter imponi iussi. Darauf folgt die Sanctio. Beides findet sich nicht auf dem Original der Königsurkunde, das fragmentarisch in Paris Arch. nat. L 459 n. 2 erhalten und vom 19. Apr. 997 datiert ist, sondern nur auf einer auch inhaltlich erweiterten Zweitausfertigung vom 19. Apr. 998 (Paris Arch. nat. K 18 n. 2 4). Diese ist, wie sich auch aus der Schrift ergibt, eine Fälschung aus der Mitte des 11. Jh. Das angekündigte Papstsiegel fehlt, das ehemals eingehängte, nicht wie im Original aufgedruckte Königssiegel ist ebenfalls verloren. In der Datierung ist das Inkarnationsjahr späterer Nachtrag und richtig nach der Indiktion (XI) und dem 10. Regierungsjahr Roberts (seit 988) berechnet, während das Original die Indiktion falsch angibt und die Regierungsjahre Roberts erst ab 996 rechnet. Die päpstliche Bestätigungsformel scheint späterer Zusatz aus dem Anfang des 12. Jh. zu sein. Sie ist in einer Minuskel geschrieben, die Ähnlichkeiten mit der Empfängerherstellung n. 1012 und der Zweitausfertigung von 998 verrät, stammt also von einem Schreiber des Klosters St-Maur, ist aber nicht identisch mit der Schreiberhand von n. 1012, wie Bourel vermutete. Als bestätigenden Papst dachte der Fälscher wohl an Johannes XVIII., der im Dez. 1006 die Empfängerherstellung n. 1012 bestätigte. Zu den Fälschungen des Klosters Fossés vgl. auch J. Favier, La fabrication d'un faux à St-Maur-des-Fossés vers la fin du XIe siècle (BÉCh. 119/1962, 233‒241).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. †1013, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1006-12-02_2_0_2_5_0_1065_F1013
(Abgerufen am 25.04.2024).