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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Papst Johannes (XVIII.) weiht den kanonisch erwählten Abt Stephan (II.) von Subiaco und setzt ihn in sein Amt ein.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 1003. Reg.:Lit.: Egidi, Notizie storiche 85 f.

Kommentar

Die Weihe und Einsetzung des Abtes durch den Papst wird in n. 1003 sowohl in der Adresse als auch im Kontext (a fratribus pręfati monasterii regulariter electo et a nobis ecclesiastico ritu consecrato) erwähnt. Sie muß auf spätestens Jan. 1005 datiert werden, da Abt Stephan erstmals am 23. Jan. 1005 in seinem Amte erscheint; vgl. Egidi 209. Sein Vorgänger Abt Petrus II. ist zuletzt am 30. Juli 1003 bezeugt. Die Einsetzung des neuen Abtes scheint auch mit dem politischen Umschwung in Rom im Zusammenhang zu stehen, der nach dem Tode Papst Silvesters II. Ereignis geworden war. Mürtz datiert in seiner Chr. (Allodi 95) die Weihe des Abtes ebenso wie die davon berichtende Papsturkunde irrig in den Pontifikat Johannes' VII.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 1000, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1005-01-00_1_0_2_5_0_1050_1000
(Abgerufen am 25.04.2024).