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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,3

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Feier des Osterfestes, an der zahlreiche Fürsten teilnehmen, von denen Hugo von Tuszien, Heinrich von Bayern und sein Schwager Graf Heinrich (Hezilin) von Luxemburg, Herzog Otto von Karaten, Graf Raimbald von Treviso und der Pfalzgraf von Pavia Otto von Lomello, sowie das Gefolge des Papstes und des Kaisers (vgl. Reg. 1407) namentlich genannt werden. Wahrscheinlich findet der Abschluß der Verhandlungen mit dem Boten Stephans von Ungarn, dem Abt Anastasius (Aschericus) des Klosters Pécsvárad, der schon die Weihe zum Erzbischof erhalten hatte, statt. Papst und Kaiser genehmigen die von Stephan durchgeführte Organisation der ungarischen Kirche und die Errichtung eines Erzbistums in Gran, dessen Leitung Anastasius erhält und wo schon mit dem Bau einer Adalbertskirche begonnen worden war. Anastasius wird als päpstlicher Legat mit der Weihe und Krönung Stephans (Waic) zum König mit der von dem Kaiser geschenkten Apostelkrone betraut und kehrt mit der Krone und den „litterae” des Papstes nach Ungarn zurück. Vermutlich ist damals auch die Übereignung Ungarns an den Papst durch Stephan erfolgt.

Überlieferung/Literatur

Vgl. Thietmar IV c. 59, S. 198: Inperatoris autem predicti (sc. Ottonis) gratia et hortatu gener Heinrici, ducis Bawariorum, Waic in regno suimet episcopales cathredas faciens, coronam et benediccionem accepit; Legenda s. Stephani regis maior. SS. rer. Hungaricarum c. 9. II. 384: Quinto post patris obitum anno, divina sic volente clementia, benedictionis apostolice litteris allatis ... Stephanus rex appellatur et unctione crismali perunctus, diademate regalis dignitatis feliciter coronatur; Chron. Hungarico-Polon. c. 7, ib. II. 331; Ann. Polon. SS. 19, 618; beide Quellen gehen auf die Vita S. Stephani reg. auct. Hartvico c. 9, SS. rer. Hung. II. 412 ff. zurück; Albricus Trium-fontium (ad a. 1010) MG. SS. 23, 779.

Kommentar

Vgl. Jbb. O. III. 371 ff. und Exkurs XXIII. Die Berichte der Quellen über die Verleihung der Königskrone an Stephan von Ungarn und über den Zeitpunkt der Krönung, S. 572‒588. ‒ Zur Interpretation der Thietmar-Stelle vgl. 575 ff. ‒ Über die Apostelkrone, zu der die Bügel der heute noch erhaltenen Stephanskrone gehören, vgl. M. Uhlirz, Vorarbeiten I. Die Krone des heil. Stephan. (1951), die ihre Entstehung in den rheinischen Werkstätten der Goldschmiedekunst für wahrscheinlich hält. ‒ P. J. Kelleher. The Holy Crown of Hungary (Academia Americana XII., Rom 1951) vermutet die Anfertigung der Krone in der Regensburger Werkstätte von S. Emmeran. ‒ Vgl. die ältere Literatur zur Entstehung der Krone bei M. Uhlirz w. o. und zur Frage der Erhebung Ungarns zu einem Königreich in Jbb. O. III. Exkurs XXIII. 572 ff. ‒ Zur Frage der Entstehung der Stephanskrone vgl. J. Deér in seiner Besprechung der Abhandlung von M. Uhlirz in HZ. 176 (1953) 576 ff., ferner H. Fillitz in MIÖG. LXIII (1955) 92 ff.; A. Boeckler hat in seiner eben erschienenen Untersuchung (Die „Stephanskrone” in Schramm, Herrschaftszeichen III. 1956. 30, S. 731‒742) die Ansicht vertreten, daß die bisher für den ältesten Teil der Krone angesehenen Bügel mit den Apostelbildern ungarischer Entstehung seien, aus dem 12. Jahrhundert stammen und daher, wie überhaupt die gesamte Krone, nicht im Zusammenhang mit König Stephan stünden. So interessante Ergebnisse auch auch diese Abhandlung in Bezug auf den byzantinischen Teil der Krone gezeitigt hat, so kann die vollständige Lösung der Krone, einschließlich der Bügel mit den Apostelbildern, aus dem Ideenkreis der Jahrtausendwende, aus dem Missions- und Apostelideal Ottos III., des „servus apostolorum”, den Historiker ebensowenig befriedigen, wie der Versuch P. E. Schramms, ihre Entstehung für die Zeit des Arpaden Belas III. 1173‒1196 geschichtlich festzulegen. Auch wäre das frühe Einsetzen des Mythos der Stephanskrone, die schon zu Beginn der Neuzeit in Ungarn als Träger der königlichen Gewalt erschien, bei einer so späten Entstehung, wie sie Boeckler und Schramm annehmen, nicht zu erklären. Vgl. zu der Mitte August stattfindenden Krönung Stephans Reg. 1422 b. ‒ Schon Sackur (Cluniacenser I. 346 ff.) hatte darauf hingewiesen, daß dieses Zusammenströmen so vieler Persönlichkeiten zu Ostern in Ravenna aus einem besonderen Anlaß erfolgt sein muß. ‒ Zur Anwesenheit Heinrichs von Luxemburg vgl. Wampach, Altluxemb. UB. I. 305 f. Nr. 215. ‒ Die Übereignung Ungarns an den Papst ist zweifellos vollzogen worden, doch ist der Zeitpunkt unsicher; dieser Schritt kann ebenso gut bei der römischen Synode zu Beginn des Jahres oder zu Ostern in Ravenna, vielleicht auch anläßlich der Krönung Stephans im August 1001 erfolgt sein. Auf diese Übereignung bezieht sich Papst Gregor VII. in seinem Schreiben an König Salomo von Ungarn 1074 (vgl. Jbb. O. III. Exkurs XXIII). Die Berichte der Quellen über die Verleihung der Königskrone an Stephan v. Ungarn, S. 579, Anm. 33. ‒ Dvornik, Central Europe, 156 ff. ‒ Zu dem Übergang Ungarns in ein vasallitisches Verhältnis vgl. Mitteis, Polit. Verträge i. MA. ZRG. Germ. Abt. 67 (1950) 102 ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,3 n. 1407c, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1001-04-13_1_0_2_3_0_1231_1407c
(Abgerufen am 20.04.2024).