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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Papst Silvester (II.) berichtet dem Bischof (Adalbero) Azolin von Laon (Azolino Laudunensi) vom Eintreffen eines Beschwerdebriefes König Roberts (II. von Frankreich) über ihn; informiert ihn über die darin enthaltenen Anklagen; erinnert an die seinerzeitigen Mahnungen (n. 898) und befiehlt dem Bischof, sich in der kommenden Osterzeit in Rom zur Rechtfertigung einem Konzil zu stellen. Da sowohl in Lothringen als auch Italien kein Hinterhalt zu befürchten sei, können Reiseschwierigkeiten keineswegs als Entschuldigungsgrund für etwaiges Nichterscheinen gelten (Viarum excusatio nulla te premat, quoniam in Lothariense regno nulle te manent insidie, Italia vero nullam pretendit formidinem). Falls Azolin aberkrank sei, möge er Zeugen nach Rom senden, die ihn auch im Synodalgericht vertreten können. ‒ Super salute et apostolica benedictione ...

Überlieferung/Literatur

Org.: Kop.: 11. Jh., Rom Bibl. Vat.: Cod. Regin. lat. 733 I fol. 49. Drucke: J. Masson, Epistolae Gerberti (Paris 1611) vor p. 1; Binius Conc. III/2, 169; Olleris Œuvres 161; Migne, PL. 139, 277; Bouquet, Recueil X 428; Havet, Lettres 241; Zimmermann, PUU. 753 n. 394. Reg.: J. 2998; Bubnov, Sbornik I 10 n. 4; JL. 3914; Santifaller, Elenco 321; Böhmer-Uhlirz n. 1394 b. Lit.: Pfister, Robert le Pieux 58 f.; Rochemaure, Gerbert 484 f.; Lowis, Church of France 89 u. 121 f.; Schramm, Renovatio I 182; Ganahl, Studien 16; Uhlirz, Jahrbücher Otto III. 334, 338 u. 560 f.; Klinkenberg, Primat 21; Bezzola, Kaisertum 164 f.; Coolidge, Adalbero 65; Wolter, Synoden 194.

Kommentar

Zur Überlieferung vgl. auch Kehr in GGN. 1903, 58. Der Diktator des undatierten Mandates ist laut Pivec in MÖIG. 49/1935, 72 der Papst selbst gewesen. Vgl. auch Fichtenau, Beiträge zur Mediävistik III 149. Es ist das einzige Zeugnis über den damaligen Streit des Bischofs mit dem König. Man erfährt, daß jener wegen seiner Untaten bereits durch die Erzbischöfe von Reims und Tours unter Zusicherung freien Geleites vor eine Synode nach Compiegne geladen worden war und dort auf Grund seines Schuldbekenntnisses sowie des eidlichen Versprechens, die Stadt Laon dem König zu übergeben, nach Geiselstellung auf Fürsprache der Synodalen die Verzeihung Roberts erlangt habe. Als jedoch Erzbischof Arnulf von Reims mit ihm nach Laon reiste, um die Übergabe der Befestigung durchzuführen, habe Azolin versucht, Arnulf hinterlistig gefangenzunehmen. Laon wurde daraufhin im Jahre 999 durch König Robert belagert (vgl. n. 898). Zur Synode von Compiegne vgl. Wolter, Synoden 194. Die ebenfalls nur aus dem Papstmandat bekannte Beschwerde Roberts über Azolin richtete sich an Papst und Kaiser und wurde in Rom apostolicis et imperialibus ... manibus übergeben. Zur Datierung der Ereignisse vgl. Uhlirz 560 f., wonach das königliche Schreiben etwa im Nov./Dez. 1000 abgesandt und das Papstmandat spätestens Anfang 1001 ergangen ist. Kehr, PUU. in Spanien I 245, dem auch Schramm folgt, datiert dagegen das Mandat und ebenso auch die Ladungen n. 921, n. 922 und n. 931 auf Anfang 1002. Er nimmt an, daß für Ostern 1002 eine große Synode in Rom geplant war, wogegen Uhlirz beweist, daß das Jahr 1001 eher für einen solchen Plan in Frage komme. Da der Streit zwischen König und Bischof schon 999 zur Belagerung von Laon führte und Robert auch kaum allzu lange gezögert haben dürfte, die Intervention des Papstes und des Kaisers anzurufen, ist die Datierung von Uhlirz tatsächlich vorzuziehen. Das Zusammentreten der geplanten Ostersynode in Rom wurde dann allerdings durch die römische Revolte von 1001 (n. 938) unmöglich gemacht. Bischof Azolin scheint sich mit dem König ausgesöhnt zu haben. Jedenfalls ist nichts darüber bekannt, daß ihr Konflikt durch ein päpstliches Gericht entschieden wurde.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 930, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1001-01-13_1_0_2_5_0_975_930
(Abgerufen am 16.04.2024).