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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,3

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Besprechung des Kaisers und des Papstes mit Bischof Bernward. Der Kaiser erwartet mit dem Papst seinen Gast vor der Vorhalle seines Palastes, führt ihn in seine Gemächer und weist ihm eine Unterkunft neben seiner eigenen Wohnung an. Infolge der aus Deutschland eingetroffenen Nachrichten von dem Vorgehen des Erzbischofs Willigis von Mainz auf der Gandersheimer Provinzialsynode vom 28. November (Reg. 1394 a) wird auf Rat Herzogs Heinrich von Bayern eine allgemeine Synode nach Rom einberufen.

Überlieferung/Literatur

Thangmari vita Bernwardi c. 19, 21, 22. SS. 4, 767; Wolfhere vita Godehardi prior c. 22. SS. 11, 183; posterior, c. 27. ib. S. 205. ‒ Ann. Hildesh. S. 28: Imperator natale Christi Rome celebravit (vgl. Reg. 1394 d), et illó Bernwardus episcopus in epiphaniis super multis infestacionibus archiepiscopi Willigisi, et maxime de sinodo, quam in sua, id est Gandeshemensi ecclesia cum extraneis episcopis habuit, conquestus advenit ...

Kommentar

Die Abweichung in der Tagesangabe ist wohl so zu erklären, daß die Besprechungen Bernwards mit Kaiser und Papst, die nach Thangmar am 5. Januar und nach den Hildesheimer Annalen am 6., einem Sonntag (Epiphania domini) stattgefunden haben, sich auf zwei Tage erstreckten und am 6. auf einer Beratung mit Herzog Heinrich der Beschluß gefaßt wurde, die Gandersheimer Angelegenheit vor eine römische Synode zu bringen. Diese wurde für den 13. Jänner angesetzt. Infolge dieser kurzen Frist konnten an ihr nur Bischöfe aus Rom und Umgebung, sowie jene aus dem Gefolge des Kaisers teilnehmen. Vgl. Reg. 1396 e.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,3 n. 1396d, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1001-01-05_1_0_2_3_0_1190_1396d
(Abgerufen am 20.04.2024).