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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Während des Aufenthaltes des Papstes Silvester (II.) verweigert ein Teil der Bevölkerung von Orte das schuldige Servitium. Die Appellation einer armen Frau an den Papst gegen ihren Richter erregt den Unwillen des Grafen von Orte. Während einer Meßfeier bricht in Anwesenheit des Papstes in der Kirche ein bewaffneter Tumult zwischen der papsttreuen Bevölkerung und den Papstgegnern aus. Der Papst verläßt fluchtartig die Stadt.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 911. Reg.: Böhmer-Uhlirz n. 1376 d.

Kommentar

Vgl. die bei n. 911 angegebene Literatur. Der Papst hat dem Kaiser wohl unmittelbar nach den Ereignissen in n. 911 berichtet que nobis apud Ortam inter sacra missarum solempnia pervenerunt. Nach Orte war der Papst laut Vehse, Sabina 143 möglicherweise wegen der durch n. 909 bezeugten römischen Unruhen geflohen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 910, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1000-06-00_1_0_2_5_0_955_910
(Abgerufen am 18.04.2024).